Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Alsdorf
Anspruchsberechtigt sind Personen, die in folgenden Bereichen mit Hauptwohnsitz melderechtlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen:
- Broicher Straße 33 - 81 und 14 - 56
- Grenzweg 1 - 29 und 2 - 46
- Jülicher Straße 128 - 184 und 113 - 163
Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kfz.
Im Stadtgebiet Alsdorf gibt es folgende Bewohnerparkbereiche:
- Grenzweg, zwischen Broicher Straße und Weinstraße
- Broicher Straße im Bereich der Hausnummern 35 - 75
- Jülicher Straße im Bereich der Hausnummern 140 - 172 und 113 - 155
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Ansprechpartner
A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02404 50-274
Fax: 02404 57999-274
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Alsdorf
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Antrag (siehe Download)
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Alsdorf
§ 46 Absatz 1 Nummer 4a und 4b Straßenverkehrsordnung (StVO)
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen:
- 4a. von der Vorschrift, an Parkuhren nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu halten (§ 13 Absatz 1);
- 4b. von der Vorschrift, im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1 und 290.2) nur während der dort vorgeschriebenen Zeit zu parken
Verfahrensablauf
Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Alsdorf