Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Die Stadt Moers hat im Jahr 1995 das Bewohnerparken eingeführt. Die Parkzonen 1 und 2 gehörten zu den Anfängen. Damals wie heute bestand ein hoher Handlungsbedarf, das Parken in der Innenstadt neu zu regeln. Das Bewohnerparken wie die Einführung der Parkschein- und Parkscheibenregelung hat die Chancen aller Nutzenden erhöht, in der Moerser Innenstadt einen Parkplatz zu finden. Inzwischen existieren 9 Parkzonen.

    Die erteilte Ausnahmegenehmigung berechtigt einen Bewohner/einer Bewohnerin, innerhalb des ausgewiesenen Bewohnerparkgebietes mit einem auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutzten Kraftfahrzeug zu parken. Die Reservierung eines bestimmten Stellplatzes ist damit jedoch nicht verbunden. Ein Fußweg zwischen Stellplatz und Wohnung von bis zu 1.000 Metern ist nicht auszuschließen.

    Antragsberechtigte Personen

    Um einen Bewohnerparkausweis zu erhalten, muss der Antragsteller / die Antragstellerin in der jeweiligen Bewohnerparkzone mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Auch für den Zweitwohnsitz kann ein Bewohnerparkausweis beantragt werden, wenn durch eine Meldebescheinigung nachgewiesen wird, dass Sie tatsächlich auch in der Bewohnerparkzone wohnen. Es kann nur ein Parkausweis je Bewohner bzw. Bewohnerin beantragt werden.

    In dem Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises muss der Antragsteller bzw. die Antragstellerin versichern, dass er / sie keine Garage / private Stellfläche o.ä. nutzen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, das heißt ein privater Stellplatz steht zur Verfügung, kann dann kein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.

    Übersicht der Bewohnerparkzonen

    Eine Übersicht über die jeweiligen Bewohnerparkzonen finden Sie in der folgenden Kartenansicht. 

    Bereiche in denen Anwohner unter den entsprechenden Voraussetzungen einen Antrag stellen können sind mit einer transparenten Flächenfüllung dargestellt. Bereiche in denen Bewohner mit Bewohnerparkausweis der jeweiligen Parkzone parken dürfen sind mit einer Schraffur dargestellt .

    Mit dem Mausrad oder den Plus/Minus -Tasten am oberen rechten Kartenrand können Sie die Zoomstufe verändern. Mit gedrückter linker Maustaste können Sie die Karte verschieben. Rechts oberhalb der Karte befindet sich ein Eingabefeld über welches nach Adressen gesucht werden kann.

    Mit einem Mausklick auf die zeichnerische Darstellung einer Parkzone erscheint ein Informationsfenster mit weiterführenden Angaben. Sofern an der entsprechenden Position mehrere Informationen vorliegen, z.B. zu einem Parkbereich und einem Antragsbereich, können Sie mit den Pfeiltasten unterhalb des Infofensters vor- und zurückblättern.

    Weitere Informationen zum Bewohnerparken finden Sie außerdem auch weiter unten auf dieser Seite unter "Links".
     

    Antragstellung

    Den Antrag können Sie dieser Seite unter Formulare herunterladen und zusammen mit den übrigen notwendigen Antragsunterlagen der Verwaltung übermitteln.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e5de4d390b52bae8bb6268c6a56c1dea

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bewohnerparkausweise, Handwerkerparkausweise, Parkerleichterung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bewohnerparken - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    08 Technische Informationsstelle - TIS

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-777

    Fax: 0 28 41 / 201-1 64 80

    E-Mail: TIS@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    08.3 Fachdienst - Straßen- und Verkehrsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • aktuelle Meldebestätigung
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
    • Vollmacht, wenn Sie als Vertreterin oder ein Vertreter für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Kosten

    Hinweise für Moers

    • Jährliche Gebühr: 30,00€
      Zahlungsziel:
      Banküberweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Moers

    Wer kann einen Bewohnerparkausweis beantragen?

    Nachweise
    • Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung und
    • Mietvertrag und
    • Zulassungsbescheinigung I (KFZ-Schein)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Moers

    §§ 45 und 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Moers

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de