Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken über einen längeren Zeitraum oder ohne Nutzung eines Parkscheins nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_12a9321d50bb1e1e41307bd376e72cf2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02173 794-4444

    Fax: 02173 794-92424

    E-Mail: buergerbuero@langenfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    • den Fahrzeugschein oder den Fahrzeugbrief  
    • Nutzungsnachweis für Antragsteller, die nicht Fahrzeughalter sind; Bestätigung des Halters, dass das Fahrzeug vom Fahrer ständig genutzt wird z. B. bei Nutzung eines Dienstwagens (siehe Downloads)
    • Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n sind zusätzlich vorzulegen:
       +  Schriftliche Vollmacht
       +  Personalausweis oder Pass des/der Bevollmächtigten. 
    • Ihren bisherigen Bewohnerparkausweis (bei Änderungen oder Verlängerungen)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    • Sie müssen in einer der betroffenen Straßen mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
    • Pro Bewohner (Hauptwohnsitz) ein Ausweis für ein bestimmtes Auto, das auf den Antragsteller zugelassen ist oder nachweislich dauerhaft von ihm genutzt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Der Parkausweis wird ihnen nach erfolgreichem Bezahlvorgang zugeschickt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    • Bei Fahrzeugwechsel ist ein neuer Bewohnerparkausweis zu beantragen, der alte Bewohnerparkausweis ist abzugeben.
    • Für Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von über 5,25 Metern werden keine Bewohnerparkausweise ausgestellt.
    • Ein Bewohnerparkausweis kann nicht schriftlich beantragt werden.
    • Der Verlust des Bewohnerparkausweises ist anzuzeigen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Betroffene Straßen:

    • An der Tente
    • Hans-Holbein-Str.
    • Bachstraße 15-40
    • Dietrich-Bonhoeffer-Straße
    • Eichenfeldstraße 1-11 und 2-8
    • Ganspohler Straße 9-15 und 8-10
    • Im Schaufsfeld
    • In den Weiden 1-3 und 6 -12, Bachstr. 14A
    • Johannesstraße 2 -14 und 9- 15
    • Josefstraße
    • Talstraße 2- 22 und 3-19
    • Metzmacher Str. 4-14 und 11-13 Talstr. 21, 21A

    Folgende Straßen gehören zum Bezirk 1:

    • Am Alten Gaswerk 2-34
    • Auf dem Sändchen 33-39; 34-40
    • In den Griesen 1-13; 2-18
    • Köthener Weg 1-5; 2-6
    • Langforter Str. 5-31; 8-46
    • Lindberghstr. 71; 72
    • Theodor-Heuss-Str. 6

    Folgende Straßen gehören zum Bezirk 2:

    • Feldstr. 1-21; 2-14
    • Florastr. 1-27; 2-26
    • Kampweg 1-9; 4-6
    • Mittelstr. 1-11; 2-28
    • Richrather Str. 1-7; 24-28
    • Solinger Str. 63-123; 72-110

     

    Begründung der beschränkten Ausgabe
    Die Regelung begründet sich auf den entsprechenden Ratsbeschluss.

    Es erhalten nur Bewohner der Straßenteile einen Bewohnerparkausweis, die von den neuen Bewirtschaftungen betroffen sind. Nur von den neuen Bewirtschaftungen geht ein derartiger Parkdruck aus, der eine Bevorzugung der betroffenen Bewohner rechtfertigt. Die bisher bereits bewirtschafteten Parkplätze haben sich als Bewohner verträglich in den vergangenen Jahren bewährt. Unter Bewirtschaftung versteht die  Straßenverkehrsordnung sowohl Parkscheiben als auch Parkscheinautomaten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de