Bewohnerparkausweis
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Der Parkausweis für Anwohner ist bis zu maximal drei Jahre gültig, kürzere Laufzeiten von einem oder zwei Jahren sind ebenfalls möglich.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Kleve in einem der u. a. Parkbereiche
- Auf dem bewohnten Grundstück sind keine Garagen oder Stellplätze vorhanden, die benutzt werden dürfen
- Kein Eigentum oder Miete einer Garage im Parkbereich oder im Umkreis von mindestens 300 m Entfernung zur Wohnung
Parkbereiche
- Parkbereich A:
Böllenstege, Goldstraße, Kleiner Markt, Kolpingstraße, Kapitelstraße (nur innerhalb des Fahrbahnbereichs), Nassauermauer, von-Galen-Straße, Prinzenhof, Reitbahn, Schloßstraße, Großer Heideberg, Großer Markt, Grüner Heideberg, Heideberger Mauer, Küfenstraße, Schweinemarkt, Kurze Marktstraße, Marktstraße, Stechbahn, Hagsche Poort - Parkbereich B:
Bleichen, Lohstätte, Minoritenstraße, Minoritenparkplatz, Hafenstraße, Spoykanal (Hokovit bzw. Kirmesplatz), Stadthalle, Wasserstraße (außer Stellplätze der Stadtbücherei) - Parkbereich C:
Spyckstraße
Für die Online-Beantragung ist eine Authentifizierung mit der AusweisApp2 erforderlich.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die AusweisApp2 auf Ihrem Endgerät installiert und gestartet haben.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
Hinweise für Kleve
Falls Antragssteller und Halter des Fahrzeuges voneinander abweichen, bitte eine Bescheinigung des Fahrzeughalters vorlegen, in der die dauerhafte Überlassung bzw. Nutzung des Fahrzeuges bestätigt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Kleve