Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Der Parkausweis für Anwohner ist bis zu maximal drei Jahre gültig, kürzere Laufzeiten von einem oder zwei Jahren sind ebenfalls möglich.

    Voraussetzungen
    • Hauptwohnsitz in Kleve in einem der u. a. Parkbereiche
    • Auf dem bewohnten Grundstück sind keine Garagen oder Stellplätze vorhanden, die benutzt werden dürfen
    • Kein Eigentum oder Miete einer Garage im Parkbereich oder im Umkreis von mindestens 300 m Entfernung zur Wohnung
    Parkbereiche
    • Parkbereich A:
      Böllenstege, Goldstraße, Kleiner Markt, Kolpingstraße, Kapitelstraße (nur innerhalb des Fahrbahnbereichs), Nassauermauer, von-Galen-Straße, Prinzenhof, Reitbahn, Schloßstraße, Großer Heideberg, Großer Markt, Grüner Heideberg, Heideberger Mauer, Küfenstraße, Schweinemarkt, Kurze Marktstraße, Marktstraße, Stechbahn, Hagsche Poort
    • Parkbereich B:
      Bleichen, Lohstätte, Minoritenstraße, Minoritenparkplatz, Hafenstraße, Spoykanal (Hokovit bzw. Kirmesplatz), Stadthalle, Wasserstraße (außer Stellplätze der Stadtbücherei)
    • Parkbereich C:
      Spyckstraße

    Für die Online-Beantragung ist eine Authentifizierung mit der AusweisApp2 erforderlich.

    Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die AusweisApp2 auf Ihrem Endgerät installiert und gestartet haben.

    Weitere Informationen zur AusweisApp2 erhalten Sie hier!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_664f221bf4d135e265a1311b95382678

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bewohnerparkausweis - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass), Kraftfahrzeugschein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    Falls Antragssteller und Halter des Fahrzeuges voneinander abweichen, bitte eine Bescheinigung des Fahrzeughalters vorlegen, in der die dauerhafte Überlassung bzw. Nutzung des Fahrzeuges bestätigt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de