Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Für die Beantragung eines solchen Bewohnerparkausweises müssen Sie in einem der ausgewiesenen "Bewohnerparkgebiete" gemeldet sein und Ihr Kfz darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t nicht überschreiten.
Für die Antragsstellung benötigen Sie lediglich Ihren gültigen Personalausweis und Ihren Kfz-Schein. Sollte es sich bei dem von Ihnen genutzten Kfz um einen Firmenwagen handeln, ist zusätzlich eine Bescheinigung des Halters über die dauerhafte Nutzungsüberlassung erforderlich.
Die Bewohnerparkausweise können wahlweise für 3, 6, 12 oder 24 Monate ausgestellt werden. Die Kosten variieren je nach Dauer (siehe: Fristen, Dauer und Gebühren). Eine Verlängerung ist nicht möglich. Falls ein Bewohnerparkausweis abläuft, bitten wir Sie einen Neuen zu beantragen.
Wenn Sie in ein Bewohnerparkgebiet zuziehen, können Sie im Rahmen Ihrer behördlichen Ummeldung den Antrag für Ihren Bewohnerparkausweis stellen. Diesen Service bietet die Stadt in den Meldestellen MG-Nord (Vitus-Center) und MG-Süd (Rathaus Rheydt) ausschließlich im Rahmen Ihrer Ummeldung an. Eine spätere Antragsstellung ist in den Meldestellen nicht möglich.
Kurzanleitung Online-Antragstellung Bewohnerparken öffnen
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Ansprechpartner
Erlaubnisse nach der StVO
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 686-4510
Fax: 02161 25-6291
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
bei Verlängerung (entspricht einer Neubeantragung):
- Personalausweis bzw. Meldebescheinigung mit Eintragung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes
- Kfz-Schein
- Bescheinigung des Halters oder der Halterin über dauerhafte Nutzung, falls das Fahrzeug nicht auf den/die Antragsteller/in zugelassen ist
- Bescheinigung der Arbeitsstelle, bei privat genutztem Dienstfahrzeug
bei Kennzeichen- und Adressänderung:
- Personalausweis bzw. Meldebescheinigung mit Eintragung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes
- alten Parkausweis
- neuen Kfz-Schein
- Bescheinigung des Halters / der Halterin oder der Arbeitsstelle, falls das Fahrzeug nicht auf den/die Antragsteller/in zugelassen ist
-
Änderungen im laufenden Genehmigungszeitraum können lediglich persönlich vor Ort vorgenommen werden.
Dazu muss ein Termin vereinbart werden: Erlaubnisse nach der STVO -> Erteilung/Verlängerung/Änderung Bewohnerparkausweise
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.
Fristen
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
- 7,50 Euro bis 3 Monate
- 15,00 Euro bis 6 Monate
- 30,00 Euro bis 1 Jahr
- 60,00 Euro bis 2 Jahre
Bei Änderungen bzw. Verlust sind Gebühren in Höhe von 12,80 EUR zu entrichten.
Sie können den Bewohnerparkausweis online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen. Sie benötigen hierfür eine BundID.
Hinweise (Besonderheiten)
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Mönchengladbach