Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Für die Beantragung eines solchen Bewohnerparkausweises müssen Sie in einem der ausgewiesenen "Bewohnerparkgebiete" gemeldet sein und Ihr Kfz darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t nicht überschreiten.

    Für die Antragsstellung benötigen Sie lediglich Ihren gültigen Personalausweis und Ihren Kfz-Schein. Sollte es sich bei dem von Ihnen genutzten Kfz um einen Firmenwagen handeln, ist zusätzlich eine Bescheinigung des Halters über die dauerhafte Nutzungsüberlassung erforderlich.

    Die Bewohnerparkausweise können wahlweise für 3, 6, 12 oder 24 Monate ausgestellt werden. Die Kosten variieren je nach Dauer (siehe: Fristen, Dauer und Gebühren). Eine Verlängerung ist nicht möglich. Falls ein Bewohnerparkausweis abläuft, bitten wir Sie einen Neuen zu beantragen.

    Wenn Sie in ein Bewohnerparkgebiet zuziehen, können Sie im Rahmen Ihrer behördlichen Ummeldung den Antrag für Ihren Bewohnerparkausweis stellen. Diesen Service bietet die Stadt in den Meldestellen MG-Nord (Vitus-Center) und MG-Süd (Rathaus Rheydt) ausschließlich im Rahmen Ihrer Ummeldung an. Eine spätere Antragsstellung ist in den Meldestellen nicht möglich.

    Kurzanleitung Online-Antragstellung Bewohnerparken öffnen

     

     

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d595724de0f7391cc20eacc091ba35e4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Erlaubnisse nach der StVO

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 70

    41065 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 686-4510

    Fax: 02161 25-6291

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Erlaubnisse nach der StVO

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 70

    41065 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    bei Verlängerung (entspricht einer Neubeantragung):

    • Personalausweis bzw. Meldebescheinigung mit Eintragung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes
    • Kfz-Schein
    • Bescheinigung des Halters oder der Halterin über dauerhafte Nutzung, falls das Fahrzeug nicht auf den/die Antragsteller/in zugelassen ist
    • Bescheinigung der Arbeitsstelle, bei privat genutztem Dienstfahrzeug

    bei Kennzeichen- und Adressänderung:

    • Personalausweis bzw. Meldebescheinigung mit Eintragung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes
    • alten Parkausweis
    • neuen Kfz-Schein
    • Bescheinigung des Halters / der Halterin oder der Arbeitsstelle, falls das Fahrzeug nicht auf den/die Antragsteller/in zugelassen ist
    • Änderungen im laufenden Genehmigungszeitraum können lediglich persönlich vor Ort vorgenommen werden.
      Dazu muss ein Termin vereinbart werden: Erlaubnisse nach der STVO ->  Erteilung/Verlängerung/Änderung Bewohnerparkausweise

     

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    • 7,50 Euro bis 3 Monate
    • 15,00 Euro bis 6 Monate
    • 30,00 Euro bis 1 Jahr
    • 60,00 Euro bis 2 Jahre

    Bei Änderungen bzw. Verlust sind Gebühren in Höhe von 12,80 EUR zu entrichten.

    Sie können den Bewohnerparkausweis online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen.  Sie benötigen hierfür eine BundID.

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de