Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Binnenschiffer und Seeleute anmelden

    Sie wollen sich als Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin oder Seemann beziehungsweise Seefrau anmelden? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Anmeldung: Wenn Sie aus einer anderen Stadt nach Detmold ziehen, nutzen Sie das Portal Neues Zuhause? Jetzt online anmelden! (wohnsitzanmeldung.de)

    Ummeldung: Wenn Sie sich innerhalb der Stadt Detmold ummelden möchten, nutzen Sie das Portal Neues Zuhause? Jetzt online anmelden! (wohnsitzanmeldung.de)

    Abmeldung: Sie möchten sich ins Ausland abmelden? Dann klicken Sie hier!

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ceb3fb51c5dd12074b14de338761f1bd

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.0.10 Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold

    • Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass aller Personen, die sich an- um- oder abmelden möchten
    • gfs. Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, sofern noch kein Dokument vorhanden ist
    • Bestätigung des neuen Wohnungsgebers (bei Eigentum bitte selbst ausfüllen)
    • bei Minderjährigen: gfs. Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils
    • wenn weitere volljährige Personen (beispielsweise Partner*in, volljährige (Stief-)Kinder, volljährige Geschwister etc.) mit umgemeldet werden sollen: schriftliche formlose Vollmacht mit Unterschrift

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Sie bewohnen ein Binnenschiff oder ein Seeschiff,
    • das Binnenschiff muss in einem Schiffsregister im Inland eingetragen sein oder das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen und
    • Sie sind nicht in einer Wohnung im Inland gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Detmold

    Anmeldung, Abmeldung - § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)

     

    Mitwirkung des Wohnungsgebers - § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)

     

    Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Haupwohung und Mitwirkungspflichten - §§ 20 ff Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Detmold

    Eine An- oder Ummeldung kann frühestens ab dem Tag des Umzugs bearbeitet werden.

    Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche im Voraus angenommen werden.

    Fristen

    Hinweise für Detmold

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gem. § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Detmold

    Sofern Sie eine weitere Wohnung bezogen habe, ist auch diese anzumelden.

    Soll ein bestehender Nebenwohnsitz aufgegeben werden, so kann dies entweder bei der Stadt/Gemeinde des Hauptwohnsitzes oder Nebenwohnsitzes erfolgen. Die Datenübermittlung über die Aufgabe des Nebenwohnsitzes laufen zwischen den Wohnsitzbehörden, so dass dass das Register der anderen Wohnsitzbehörde dann auch entsprechend berichtigt werden kann.

    Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt/Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Detmold

    Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen/Pässen der anderen Familienmitglieder die Anmeldung vornimmt.

    Bei Zuzügen innerhalb Deutschlands ist die Anmeldung auch durch eine bevollmächtigte Person möglich. Zur Bearbeitung der Anmeldung ist dann eine unterschriebene Vollmacht, der Personalausweis/Reisepass der anzumeldenden Person, die Wohnungsgeberbestätigung und der Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigen Person vorzulegen.

    Bei Zuzügen aus dem Ausland ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen aller Meldepflichtigen (auch Kinder) erforderlich.

    Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich zusätzlich bei der Ausländerbehörde melden.

    Wichtig:

    Sofern ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil umzieht, aber vorher mit beiden Elternteilen zusammengelebt hat, ist die Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils erforderlich (s. rechts).

     

    Bei Zuzügen nach Detmold von einer Stadt/Gemeinde des Kreises Lippe können Sie in der Bürgerberatung Ihren Kfz-Schein ändern. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Detmold

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de