Binnenschiffer und Seeleute anmelden
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Am 01. November 2015 trat das überarbeitete Bundesmeldegesetz in Kraft und löste die bisher bestehenden melderechtlichen Vorschriften ab.
Neu ist die Vorlage einer vom Wohnungsgeber bzw. vom Vermieter ausgestellten schriftlichen Bestätigung über den erfolgten Wohnungsbezug. Hierfür gibt es ein Formular, das die Daten des Wohnungsgebers und die Namen der zuziehenden meldepflichtigen Personen enthält, ferner die Wohnungsanschrift und das Einzugsdatum.
Meldepflichtig ist jeder, der eine Wohnung bezieht. Die Frist für die Anmeldung beträgt zwei Wochen.
Die Anmeldung sollte durch die Meldepflichtige/den Meldepflichtigen persönlich erfolgen. Bei Familien genügt es jedoch, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht und die Ausweisdokumente aller Familienmitglieder zur Anmeldung vorlegt.
Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Anmeldung durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden. Dazu werden eine Vollmacht, die Ausweisdokumente der/des Meldepflichtigen und die Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Außerdem muss der Vertreter sich selbst ausweisen können und in der Lage sein, über die Meldepflichtige/den Meldepflichtigen alle erforderlichen Auskünfte, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt-/Nebenwohnung), erteilen zu können.
Bei Zuzügen aus dem Ausland ist immer ein persönliches Erscheinen nötig.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen. Bei Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Meldepflicht bei der Betreuungsperson. In diesen Fällen ist die Bestellung/der Gerichtsbeschluss mit vorzulegen.
Bei der Anmeldung minderjähriger Kinder ist bei getrennt lebenden Eltern die Zustimmung der anderen Elternteils erforderlich. Eine Vollmacht ist ausreichend.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hennef (Sieg)
- Wohnungsgeberbestätigung
- Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde aller Zuziehenden
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie bewohnen ein Binnenschiff oder ein Seeschiff,
- das Binnenschiff muss in einem Schiffsregister im Inland eingetragen sein oder das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen und
- Sie sind nicht in einer Wohnung im Inland gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hennef (Sieg)
Informationen zum Datenschutz gem. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter folgendem Link: Hennef Stadt: Datenschutz
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Hennef (Sieg)