Fahrerlaubnis Erteilung

    Fahrerlaubnis Erteilung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Der erste Weg zum Führerschein geht über eine Fahrschule Ihrer Wahl.

    Nach Vorlage aller Unterlagen und einer bezahlten Gebühr wird der Antrag mit Führerschein zur Prüfstelle geschickt. Die Aushändigung des Führerscheines erfolgt nach bestandener Prüfung durch den Prüfer.

    Bei Fragen zu den Klassen C und D sprechen Sie bitte die Fahrschule oder das Straßenverkehrsamt an.

    Eine Kontaktaufnahme kann per E-Mail unter fahrerlaubnis@obk.de  oder telefonisch beim Straßenverkehrsamt unter nachstehender Telefonnummer erfolgen:

    02261 88-7233


    Bei besonderen Fragen nehmen Sie bitte Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt. 

    Der Antrag ist über den Bürgerservice der jeweiligen für den Hauptwohnsitz zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu stellen. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ec40b8474aee381a63bda8cd07ba7e24

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fahr- und Beförderungserlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Gummersbacher Straße 41a

    51645 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    • Antrag,
    • biometrisches Passbild,
    • Sehtest und
    • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe gem. § 19 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung
    • gültiges Ausweisdokument 

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 21, 22 FeV; § 2 StVG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Nähere Erläuterungen zu den neuen Fahrerlaubnisklassen erhalten Sie im Internet durch das Kraftfahrtbundesamt Flensburg - Pressearbeit - Fahrerlaubnisklassen (siehe rechts).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de