Fahrerlaubnis Erteilung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Der erste Weg zum Führerschein geht über eine Fahrschule Ihrer Wahl.
Nach Vorlage aller Unterlagen und einer bezahlten Gebühr wird der Antrag mit Führerschein zur Prüfstelle geschickt. Die Aushändigung des Führerscheines erfolgt nach bestandener Prüfung durch den Prüfer.
Bei Fragen zu den Klassen C und D sprechen Sie bitte die Fahrschule oder das Straßenverkehrsamt an.
Eine Kontaktaufnahme kann per E-Mail unter fahrerlaubnis@obk.de oder telefonisch beim Straßenverkehrsamt unter nachstehender Telefonnummer erfolgen:
02261 88-7233
Bei besonderen Fragen nehmen Sie bitte Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt.
Der Antrag ist über den Bürgerservice der jeweiligen für den Hauptwohnsitz zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu stellen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
- Antrag,
- biometrisches Passbild,
- Sehtest und
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe gem. § 19 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung
- gültiges Ausweisdokument
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Rechtsgrundlage(n)
§§ 21, 22 FeV; § 2 StVG
Verfahrensablauf
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Nähere Erläuterungen zu den neuen Fahrerlaubnisklassen erhalten Sie im Internet durch das Kraftfahrtbundesamt Flensburg - Pressearbeit - Fahrerlaubnisklassen (siehe rechts).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Oberbergischer Kreis