Fahrerlaubnis Erteilung
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Sie möchten eine Fahrerlaubnis beantragen bzw. Ihre vorhandene Fahrerlaubnis erweitern? Den entsprechenden "Antrag auf Fahrerlaubnis" können Sie sowohl bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung als auch beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung stellen. Antragsvordrucke sind dort vorrätig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass, ggf. der bereits vorhandene Führerschein sowie je nach gewünschter Fahrerlaubnisklasse die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:
- ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm),
- eine Sehtestbescheinigung (ggf. augenärztliches Gutachten) und
- ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:
- ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm),
- ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung,
- eine Bescheinigung/ein Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung,
- ggf. ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
zusätzlich für Klassen D1, D1E, D, DE:
- ein testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Ziff. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Reaktionstest)
Für die Klassen D1, D1E, D und DE ist zudem ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Fahrerlaubnisverordnung - FeV; Straßenverkehrsgesetz - StVG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Zum Erwerb einer Fahrerlaubnis ist grundsätzlich der Besuch einer Fahrschule erforderlich. Die Fahrerlaubnis kann nur erteilt werden, wenn keine Bedenken gegen Ihre Eignung und Befähigung bestehen.
Den Antrag für den Führerschein können Sie bereits (bis zu 6 Monaten) vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung einreichen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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