Fahrerlaubnis Erteilung

    Fahrerlaubnis Erteilung

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Sie möchten eine Fahrerlaubnis beantragen bzw. Ihre vorhandene Fahrerlaubnis erweitern?  Den entsprechenden "Antrag auf Fahrerlaubnis" können Sie sowohl bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung als auch beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung stellen. Antragsvordrucke sind dort vorrätig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle - allgemeiner Bereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02452 13-3620

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass, ggf. der bereits vorhandene Führerschein sowie je nach gewünschter Fahrerlaubnisklasse die folgenden Unterlagen vorzulegen:

    Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:

    - ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm),
    - eine Sehtestbescheinigung (ggf. augenärztliches Gutachten) und
    - ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

    Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:

    - ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm),
    - ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung,
    - eine Bescheinigung/ein Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung,
    - ggf. ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

    zusätzlich für Klassen D1, D1E, D, DE:

    - ein testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Ziff. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Reaktionstest)

    Für die Klassen D1, D1E, D und DE ist zudem ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen.

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Fahrerlaubnisverordnung - FeV; Straßenverkehrsgesetz - StVG

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Zum Erwerb einer Fahrerlaubnis  ist grundsätzlich der Besuch einer Fahrschule erforderlich. Die Fahrerlaubnis kann nur erteilt werden, wenn keine Bedenken gegen Ihre Eignung und Befähigung bestehen.

    Den Antrag für den Führerschein können Sie bereits (bis zu 6 Monaten) vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung einreichen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de