Fahrerlaubnis Erteilung

    Fahrerlaubnis Erteilung

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Sie möchten eine Fahrerlaubnis beantragen bzw. Ihre vorhandene Fahrerlaubnis erweitern? Den entsprechenden "Antrag auf Fahrerlaubnis" können Sie sowohl bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung als auch beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung stellen. Antragsvordrucke sind dort vorrätig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_20c0c53e942cd0ac445f899704205409

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle - allgemeiner Bereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02452 13-3620

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass, ggf. der bereits vorhandene Führerschein sowie je nach gewünschter Fahrerlaubnisklasse die folgenden Unterlagen vorzulegen: Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T: - ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm),- eine Sehtestbescheinigung (ggf. augenärztliches Gutachten) und- ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE: - ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm),- ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung,- eine Bescheinigung/ein Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung,- ggf. ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe zusätzlich für Klassen D1, D1E, D, DE: - ein testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Ziff. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Reaktionstest) Für die Klassen D1, D1E, D und DE ist zudem ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen.

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 21, 22 FeV; § 2 StVG

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    44,70 € Die Gebühren erhöhen sich, wenn eine Eignungsbegutachtung erforderlich ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de