Führerschein - Erstmalige Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Hinweise für Wesel
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Möchten Sie den Erwerb einer Fahrerlaubnis beantragen oder eine weitere Fahrerlaubnisklasse zu einer bestehenden erwerben, können Sie den Antrag dazu über Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung einreichen oder direkt bei uns vor Ort stellen.
Bitte beachten Sie, dass für das begleitete Fahren ab 17 zusätzliche Unterlagen erforderlich sind, Informationen dazu finden Sie hier.
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Ansprechpartner
36-1-4 Führerscheinservice Wesel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0281 207-4455
E-Mail: fs@kreis-wesel.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wesel
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§§ 21, 22 FeV; § 2 StVG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- je nach Einzelfall (es kann in Ausnahmefällen eine höhere Gebühr anfallen): 43,90€ bis 59,20€
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Weitere Gebühren bei Beantragung mehrerer Klassen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Als Ausweisdokumente anerkannt sind:
Personalausweis
eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
vorläufiger Ausweis
Reisepass
Ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (unbegrenzte Gültigkeit, sofern der Nachweis nach dem 01.08.1969 ausgestellt wurde) ersetzt eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort (Gültigkeit bis zum 31.12.2015).
Falls Sie den Antrag über einen Dritten, z. B. die Fahrschule oder einen Bevollmächtigten einreichen wollen beachten Sie bitte, dass alle notwendigen Unterlagen und Unterschriften bereits vorliegen und Sie Ihren Personalausweis oder Pass zur Prüfung mit einreichen müssen. Der/die Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen können.
Erforderliches Mindestalter für die einzelnen Fahrerlaubnisklassen:
- 15 Jahre für die Klasse AM (Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland gültig)
- 16 Jahre für die Klassen A1, T und L
- 17 Jahre die Klasse B und BE bei begleitetem Fahren
- 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1 und C1E
- 18 Jahre für die Klassen C, CE, D1 und D1E während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
- 20 Jahre für die Klassen D und DE während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 und D1E
- 21 Jahre für die Klasse A für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- 24 Jahre für die Klasse A bei direktem Zugang
- 24 Jahre für die Klassen D und DE
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. Die Probezeit beträgt zwei Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt der Erteilung der ersten probezeitrelevanten Fahrerlaubnis.
Der Antrag auf Erteilung der jeweiligen Klasse kann jeweils maximal sechs Monate vor dem Erreichen des angegeben Mindestalter gestellt werden, soweit die genannten Voraussetzungen vorliegen. Die theoretische Prüfung darf dann jedoch frühestens drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Sobald der Antrag von uns abschließend geprüft wurde, wird der Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle erteilt. Ab diesem Tag haben Sie zwölf Monate Zeit, die theoretische Prüfung abzulegen. Ihre Fahrschule wird von der technischen Prüfstelle informiert, dass der Prüfauftrag vorliegt. Sollte innerhalb dieser Frist die theoretische Prüfung nicht oder nicht erfolgreich abgelegt werden, so ist ein neuer Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zu stellen.
Wenn Sie die theoretische Prüfung erfolgreich abgelegt haben, gilt für die Ablegung der praktischen Prüfung wiederum eine Frist von zwölf Monaten. Sollte diese Frist durch nicht oder nicht erfolgreiches Ablegen der praktischen Prüfung verstreichen, ist auch hier ein erneuter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zu stellen.
Falls Sie nur eine Klasse beantragt haben, wird ihnen der Führerschein nach bestandener praktischer Prüfung in der Regel vom Prüfer ausgehändigt. Haben Sie mehr als eine Klasse beantragt, erhalten Sie vom Prüfer eine Bestätigung über die bestandene Prüfung. Mit dieser Bestätigung können Sie bei uns einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung erhalten, der Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen der bestandenen Klasse/n innerhalb Deutschlands berechtigt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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