Fahrerlaubnis Erteilung
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Um auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug zu führen, brauchen Sie einen Führerschein. Der Führerschein wird in verschiedene Führerscheinklassen unterteilt. Eine Übersicht über die einzelnen Führerscheinklassen und Fahrberechtigungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Wenn Sie die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen oder Ihre Fahrerlaubnis um eine bislang noch nicht erworbene Klasse erweitern möchten, hilft Ihnen die nachstehende Aufstellung weiter.
Voraussetzung
Sie sind mit Hauptwohnsitz im Kreis Viersen gemeldet.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
Die Unterlagen richten sich nach der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse.
Benötigt werden bei allen Klassen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 Millimeter)
- Nachweis über Schulung Erste-Hilfe
- Unterschriftsaufkleber
- Name und Anschrift der Fahrschule
Zusätzlich bei den Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T
- Sehtestbescheinigung
Zusätzlich bei den C-Klassen
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Arbeits-/Betriebsmediziner
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch einen Allgemeinmediziner oder Arbeits-/Betriebsmediziner
Zusätzlich bei den D-Klassen
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Arbeits-/Betriebsmediziner
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch einen Allgemeinmediziner oder Arbeits-/Betriebsmediziner
- Bescheinigung über die Untersuchung der besonderen Anforderungen (Leistungs- und Reaktionstest) nach Anlage 5 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung durch einen Arbeits-/Betriebsmediziner
- Führungszeugnis durch Beleg-Art "O" (zu beantragen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt)
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) bei den C- und D-Klassen
Rechtsgrundlage(n)
§§ 21, 22 FeV; § 2 StVG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Erst- und Erweiterungsantrag (mit Probezeit): 44,70 € Erst- oder Erweiterungsantrag (ohne Probezeit): 43,90 € Erweiterungsantrag und Umtausch: 59,20 € Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung, z. B. weil der Kartenführerschein noch nicht vorliegt: 9,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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- Der Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis ist über die für Ihren Wohnsitz zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung zu stellen.
- Sie können den Antrag frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters stellen.
- Für den Antrag müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4 Wochen rechnen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen