Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Über den folgenden Link gelangen Sie zum Online-Antrag: Hier geht es zum online Antrag.
Um auf öffentlichen Straßen ein Fahrzeug zu führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in verschiedene Fahrerlaubnisklassen unterteilt. Je nachdem, welche Fahrerlaubnisklasse Sie erwerben möchten, müssen Sie unterschiedliche Dokumente beibringen, diese entnehmen Sie bitte den aufgeführten Dokumente im unteren Teil. Die Antragsstellung ist immer erst 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis sind:
- Ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Kein Vorbesitz der beantragten Klasse
- Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters
bei Klasse AM: 15 Jahre
bei Klassen A1, L, T: 16 Jahre
bei Klassen A2: 18 Jahre
bei Klasse A: 24 Jahre bzw. 21 Jahre bei dreirädrigen Fahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW
bei Klassen B, BE: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren ab 17, oder im Rahmen einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
Die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist in einer theoretischen und in einer praktischen Prüfung nachzuweisen. Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L ist lediglich eine theoretische Prüfung abzulegen.
Antragsbearbeitung:
Nach Erteilung des Prüfauftrages wird die Fahrschule vom TÜV über den Eingang des Prüfauftrages benachrichtigt. Es erfolgt keine Benachrichtigung des Antragstellers durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Wird die Befähigungsprüfung vor Erreichen des jeweils gültigen Mindestalters bestanden, kann die Fahrerlaubnis erst an dem Tag erteilt werden, an dem das Mindestalter erreicht ist. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so kann die Fahrerlaubnis erst am darauf folgenden Werktag (Montag bis Freitag) erteilt werden. Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheines oder einer vorläufige Fahrberechtigung erteilt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22
Kontakt
Telefon Festnetz: 0202 563-9006
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
Für alle Fahrerlaubnisklassen:
- Personalausweis, Aufenthaltstitel bzw. Reisepass der antragstellenden Person
- 1 aktuelles biometrisches Passbild im Format 35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei). Es besteht die Möglichkeit gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 EUR ein biometrisches Passfoto direkt im Wartebereich am Selbstbedienungs-Terminal der Bundesdruckerei machen zu lassen. Der zuständige Sachbearbeiter erhält das Foto automatisch in digitaler Form und leitet es für die Führerscheinbestellung an die Bundesdruckerei weiter.
- Nachweis über einen abgelegten Erste-Hilfe-Kurs nach § 19 FeV (online Erste Hilfe Kurse werden nicht anerkannt)
- Benennung der Fahrschule, z.B. durch die Vorlage des Antrages der Fahrschule bzw. den Ausbildungsvertrag der Fahrschule
- ggfls. Vollmacht und Mustertafel (unter Links/Downloads zu finden)
- Wenn Sie Ihren Führerschein bei einer anderen Prüfstelle als beim TÜV Rheinland Wuppertal machen möchten, werden zusätzlich folgende Angaben benötigt:
- Namen, Anschrift und Telefonnummer der auswärtigen Fahrschule sowie der TÜV-Prüfstelle benötigt.
Zusätzlich
für Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder (Klassen A1, A, B, BE, L, M, S und T):
- Sehtest (2 Jahre gültig)
für Fahrzeuge über 3,5 t (Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E):
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Darf nicht älter als 2 Jahre sein)
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Darf nicht älter als 1 Jahre sein)
für die Klassen D, DE, D1, D1E zusätzlich:
- behördliches Führungszeugnis, bitte beim Einwohnermeldeamt beantragen - Belegart O. Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.- es reicht aus, wenn Sie uns den Beleg über die Beantragung vorlegen. Es kann auch von der Führerscheinstelle beantragt werden, jedoch verlängert sich die Antragsbearbeitung dadurch
- Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Darf nicht älter als 1 Jahre sein)
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Berufskraftfahrer Qualifikation
Formulare
Hinweise für Wuppertal
Voraussetzungen
Hinweise für Wuppertal
Rechtsgrundlage(n)
§§ 21, 22 FeV; § 2 StVG
Verfahrensablauf
Hinweise für Wuppertal
Fristen
Hinweise für Wuppertal
- der Antrag kann 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden
- nach Eingang des Prüfauftrages ist die theoretische Prüfung innerhalb von 12 Monaten zu absolvieren
- die Praktische Prüfung ist innerhalb von 12 Monaten nach bestehen der theoretischen Prüfung zu absolvieren
- in allen Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich ist, ist die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrages zu absolvieren
Sofern diese Fristen nicht eingehalten werden können, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wuppertal
Kosten
Hinweise für Wuppertal
- 44,70 € Klassen A1, B oder B Automatik (78), BE
- 73,30 € Klasse B Prüfung auf Automatikgetriebe (197)
- 43,90 € Klasse AM
- 12,80 € falls die Prüfstelle außerhalb des Bezirkes Wuppertals ist
- 19,20 € Expressbestellung des Führerscheines
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wuppertal
Der Antrag ist im Regelfall bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Er kann mit Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes auch am Nebenwohnsitz gestellt werden. Durch die Anforderung einer Zustimmung kann sich die Antragsbearbeitung verzögern.
Weitere Informationen
Hinweise für Wuppertal
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Wuppertal