Fahrerlaubnis Erteilung

    Fahrerlaubnis Erteilung

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis, für Fahrerlaubnisbewerber*innen oder -inhaber*innen, bei denen die Eignung und Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht.

    Der Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis kann auch über eine Fahrschule gestellt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_25028851c3ec55483172f850c0cf39b7

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33888

    Fax: +49 201 88-33599

    E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Für alle Fahrerlaubnisklassen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Passfoto nach der Passverordnung (biometrisches Passfoto)
    • Angabe der ausbildenden Fahrschule incl. eines abweichenden Prüfortes, falls nicht Essen

    Für Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder (Klassen AM, A1, A, B, BE, L und T):

    • Sehtest
    • Nachweis über die "Erste-Hilfe-Schulung"
    • Sofern begleitetes Fahren ab 17 (BF17) beantragt wird, sind erweiterte Unterlagen erforderlich. Siehe dazu nebenstehenden Link.

    Für Fahrzeuge über 3,5 t (Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E):

    • Nachweis über die "Erste-Hilfe-Schulung"
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    • Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Für die Klassen D, DE, D1, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis (kann auch beim Einwohnermeldeamt beantragt werden - Belegart O). Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.
    • Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Bei einer Erweiterung muss zusätzlich vorgelegt werden:

    • der bisherige Führerschein
    • Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der bisherige Führerschein nicht durch die Stadt Essen ausgestellt wurde. Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind.

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 21, 22 FeV; § 2 StVG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    ca. 4 - 6 Wochen.

    Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, sofern Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Führungszeugnis enthalten sind oder wenn bei gesundheitlichen Einschränkungen weitere Ermittlungen notwendig sind.

    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung kann auch in einer zugelassenen Fremdsprache (englisch, französisch, griechisch, italienisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, kroatisch, spanisch und türkisch) bzw. auch in einer Audioprüfung abgelegt werden. Sie ist mit Antragstellung zu beantragen.

    Nach Erteilung des Prüfauftrages wird die Fahrschule vom TÜV über den Eingang des Prüfauftrages benachrichtigt. Es erfolgt keine Benachrichtigung des Antragstellers durch die Fahrerlaubnisbehörde.

    Wird die praktische Prüfung vor Erreichen des jeweils gültigen Mindestalters bestanden, kann die Fahrerlaubnis erst an dem Tag erteilt werden, an dem das Mindestalter erreicht ist.

    Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so kann die Fahrerlaubnis erst am darauf folgenden Werktag erteilt werden. Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheines oder einer vorläufige Fahrberechtigung erteilt.

    Bei einer Erweiterung auf die Klasse CE und DE beachten Sie auch die Hinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de