ausgesetzte oder freilaufende Haustiere

    ausgesetzte oder freilaufende Haustiere

    Hinweise für Espelkamp

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Katzenhalter, die ihren Katzen unkontrollierten Auslauf im Freien gewähren (Freigängerkatzen), sind demnach verpflichtet, sicherzustellen, dass

    • Freigängerkatzen, die älter als 12 Lebenswochen sind, mittels eines Mikrochips durch einen Tierarzt gekennzeichnet werden;
    • Katzen in einem der folgenden Haustierregister registriert sind:
      - TASSO e. V., Otto-Volger-Str. 15, 65843 Sulzbach
      - FINDEFIX Deutscher Tierschutzbund e.V., In der Raste 10, 53129 Bonn
    • Fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen kastriert werden.

    Auf Verlangen ist ein Nachweis über die durchgeführte Kennzeichnung und Registrierung vorzulegen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_22e4f71f2993a8e1fd5389931916df9e

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden Lübbecke - Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    Fax: 0571 807-30000

    E-Mail: veterinaeramt@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Formulare

    Hinweise für Espelkamp

    Voraussetzungen

    Hinweise für Espelkamp

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp

    Kosten

    Hinweise für Espelkamp

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Eine zugelaufene Katze muss nicht zwingend ein herrenloser Streuner sein. Sie dürfen daher eine Katze, die häufig in Ihrem Garten zu Gast ist und angebotenes Futter gerne annimmt, nicht einfach behalten.

    Da Katzen rechtlich als Sache gelten, sind Sie verpflichtet, eine zugelaufene Katze als Fundsache im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp zu melden und idealerweise das Tierheim in Lübbecke zu verständigen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Verstöße gegen die sich aus der Katzschutzverordnung ergebenden Verpflichtungen des Katzenhalters stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden kann.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de