ausgesetzte oder freilaufende Haustiere
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Katzenhalter, die ihren Katzen unkontrollierten Auslauf im Freien gewähren (Freigängerkatzen), sind demnach verpflichtet, sicherzustellen, dass
- Freigängerkatzen, die älter als 12 Lebenswochen sind, mittels eines Mikrochips durch einen Tierarzt gekennzeichnet werden;
- Katzen in einem der folgenden Haustierregister registriert sind:
- TASSO e. V., Otto-Volger-Str. 15, 65843 Sulzbach
- FINDEFIX Deutscher Tierschutzbund e.V., In der Raste 10, 53129 Bonn - Fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen kastriert werden.
Auf Verlangen ist ein Nachweis über die durchgeführte Kennzeichnung und Registrierung vorzulegen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Minden-Lübbecke (Katzenschutzverordnung)
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Eine zugelaufene Katze muss nicht zwingend ein herrenloser Streuner sein. Sie dürfen daher eine Katze, die häufig in Ihrem Garten zu Gast ist und angebotenes Futter gerne annimmt, nicht einfach behalten.
Da Katzen rechtlich als Sache gelten, sind Sie verpflichtet, eine zugelaufene Katze als Fundsache im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp zu melden und idealerweise das Tierheim in Lübbecke zu verständigen.
Weitere Informationen
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Verstöße gegen die sich aus der Katzschutzverordnung ergebenden Verpflichtungen des Katzenhalters stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden kann.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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