ausgesetzte oder freilaufende Haustiere

    Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

    Hinweise für Dinslaken

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Fund entlaufener Haustiere

    Grundsätzlich sind aufgefundene Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden (z.B. Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind), als Fundtier einzustufen und zu behandeln. 

    Für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Tieren, welche innerhalb des Stadtgebietes Dinslaken aufgefunden wurden, ist grundsätzlich der Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Verkehr der Stadt Dinslaken verantwortlich. Bitte sehen Sie daher von einem eigenständigen Transport des Tieres in ein Tierheim oder der Vorstellung des Tieres bei einem Tierarzt oder einer Tierklinik ab. 

    Laut Gesetz (§ 965 BGB) sind Finderinnen und Finder dazu verpflichtet, unverzüglich beim Eigentümer oder, wenn dieser unbekannt ist, bei dem oben genannten Fachdienst eine Fundanzeige zu erstatten. Bitte melden Sie dabei die Tierart, den Fundort sowie Datum und Uhrzeit.

    Bitte wenden Sie sich dazu umgehend an die untenstehende Mitarbeiterin des Fachdienstes. Außerhalb der Öffnungszeiten (oder bei Nichterreichbarkeit) wenden Sie sich bitte an die Kreisleitstelle Wesel (Tel.: 0281 / 300 250), von dort wird dann ein Kontakt zur Rufbereitschaft des zuständigen Fachdienstes hergestellt. 

    Nach der Entgegennahme der Anzeige wird zunächst geprüft, ob bereits eine Verlustmeldung eingegangen ist und das aufgefundene Tier an die Tierhalterin oder den Tierhalter zugeführt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, wird eine ggf. notwendige tierärztliche Behandlung und die anschließende Verbringung des Tieres zur Tierpension Sandforter Hof in Moers veranlasst.

    Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

    Abholung entlaufener Haustiere

    Aufgefundene Haustiere, die aufgrund fehlender Mikrochipkennzeichnung keinen Hinweis auf deren Halterin oder Halter ergeben, werden der Tierpension Sandforter Hof zur sicheren Aufbewahrung und Versorgung übergeben. 

    Zwecks Abholung Ihres Tieres setzen Sie sich bitte mit der Tierpension Sandforter Hof, Im Sandfort 19, 47441 Moers, Tel.: 02841 / 780 789, in Verbindung. Für die Verwahrung und Versorgung des Tieres ist an die Tierpension ein Entgelt zu zahlen.

    Entlaufene Tiere 

    Sollte Ihnen ein Tier entlaufen sein, so können Sie gerne bei der untenstehenden Mitarbeiterin eine Verlustmeldung unter Angabe der Kontaktdaten aufgeben. Sollte das Tier aufgefunden werden, werden sich die Mitarbeitenden des Fachdienstes mit Ihnen in Verbindung setzen. 

    Weitere Hinweise 

    Wildtiere, wie Rehe, Feldhasen, Wildkaninchen, Igel, Vögel (außer Ziervögel), Greifvögel etc., welche nicht üblicherweise als Haustiere gehalten werden, sind keine Fundtiere. Die Zuständigkeit für diese Tiere obliegt dem örtlich zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Ist Ihnen dieser nicht namentlich bekannt, verständigen Sie bitte die Polizei. 

    Wer verstoßenen Haustieren wieder ein Heim geben möchte, kann sich auch direkt an die Tierpension Sandforter Hof, Tel.: 02841 / 780 789, wenden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_064fd1f00c10435052a614b65664ae68

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    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L31110 | Antje Kremer

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 31

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L31111 | Karolina Bauer

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 31

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Sprachversion

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    Sprache: de