ausgesetzte oder freilaufende Haustiere

    ausgesetzte oder freilaufende Haustiere

    Hinweise für Brüggen

    Beschreibung

    Hinweise für Brüggen

    Sie haben ein herrenloses Tier gefunden und konnten Halterin bzw. Halter oder Eigentümerin bzw. Eigentümer nicht ermitteln? Dann informieren Sie bitte das Ordnungsamt der Burggemeinde Brüggen. Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitten an den Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes Brüggen.

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fundtiere - Personen

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Brüggen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Hinweise für Brüggen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de