Abwasser Beseitigung

    Abwasser Beseitigung

    Hinweise für Wenden

    Beschreibung

    Hinweise für Wenden

    Gemäß der derzeit gültigen Satzung der Gemeinde Wenden soll jeder Tropfen Wasser, der dem Kanal nachweislich nicht zugeführt wird, bei der Berechnung des Schmutzwassers abgesetzt werden. Der erforderliche Nachweis kann nur erbracht werden, in dem eine zweite Wasseruhr an der jeweiligen Entnahmestelle angebracht wird. Entnahmestelle meint den Ort, wo das Wasser zur Gartenbewässerung, Poolbefüllung etc. entnommen wird. Dies ist regelmäßig ein sog. Außenwasserzähler.

    • Zum Nachweis muss ein geeichter Wasserzähler an der Entnahmestelle angebracht werden. Bei Ablauf des Eichdatums ist ein neuer Wasserzähler zu beschaffen und neu bei der Gemeinde Wenden anzumelden. Der Wasserzähler muss nicht über die Wasserbeschaffungsverbände bezogen werden. Sie dürfen diesen stattdessen auch im Baumarkt oder im Internet kaufen.
    • Der Wasserzähler darf von Ihnen selbst installiert werden.
    • Für die jährliche Ablesung der Wasserzählerstände ist der Wasserbeschaffungsverband nicht zuständig. Die Ablesung erfolgt grundsätzlich durch Sie selbst. Die Mitteilung hat bis spätestens zum 30.11. eines jeden Jahres zu erfolgen und richtet sich nicht nach den jährlichen Ablesungen der Wasserbeschaffungsverbände.
    • Wurde der Wasserzähler bereits einmal bei der Gemeinde Wenden registriert, ist dieser bei erneuter Inbetriebnahme (im Frühjahr) nicht erneut anzumelden. Dies gilt nicht, wenn ein neuer Wasserzähler (beispielsweise aufgrund eines abgelaufenen Eichdatums) gekauft wurde.

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    Technisch geändert am 13.04.2023

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    Nordrhein-Westfalen

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    Technisch geändert am 01.11.2024

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