Abwasser Beseitigung

    Abwasser Beseitigung

    Hinweise für Bünde

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Die Stadt Bünde ist nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Landeswassergesetz (LWG NRW) abwasserbeseitigungspflichtig. Alle Grundstücke im Stadtgebiet müssen nach § 10 Abs. 1 der Entwässerungssatzung der Stadt Bünde ihr Abwasser überlassen.

    Abwasser ist durch den Gebrauch in seiner Eigenschaft verändertes Wasser (Schmutzwasser) oder aus dem Bereich der bebauten und befestigten Flächen gesammelt abfließendes Wasser (Niederschlagswasser).

    Für jedes Grundstück auf dem Abwasser anfällt besteht nach § 10 die Verpflichtung das die Grundstückseigentümerin/der Grundstückseigentümer einen Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung herzustellen.

    Das Antragsformular hilft dem Antragsteller die notwendigen Angaben an die Kommunalbetriebe abzugeben.

    Mit dem Entwässerungsantrag sind möglicherweise Berechnungen für eine Regenrückhaltung und -drosselung nach A117 bzw. ein Überflutungsnachweis nach DIN 1998-100 notwendig. Diese Berechnung kann mit der Arbeitshilfe durchgeführt werden.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abwasser

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    • Entwässerungsantrag
    • Pläne
    • Baubeschreibung
    • ggf. Nachweis der Regenrückhaltung, Bodengutachten, Abwasserzusammensetzung, Berechnungen

    Formulare

    Hinweise für Bünde

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Entwässerungssatzung der Stadt Bünde (siehe Downloads)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bünde

    Die Antragsunterlagen müssen unterschrieben von der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückseigentümer mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Eine Bearbeitung erfolgt erst, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bünde

    2 Wochen, wenn Unterlagen vollständig

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bünde

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bünde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de