Abwasser Beseitigung

    Abwasser Beseitigung

    Hinweise für Nordkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Nordkirchen

    Berechnung der Niederschlagswassergebühr

    Gebührenmaßstab für das Niederschlagswasser ist nach der Entwässerungsgebührensatzung der Gemeinde Nordkirchen der Quadratmeter bebauter und / oder befestigter Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser unmittelbar in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Gewöhnlich handelt es sich um Dach- und Hofflächen, von denen das Niederschlagswasser unterirdisch zur Kanalisation abfließt.

    Ermittlung der abflusswirksamen Flächen 

    Die Erfassung der abflusswirksamen Flächen bedarf der Mitwirkung durch den Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten. Hierzu wird ein Selbstveranlagungsverfahren durchgeführt.

    Verringern oder vermehren sich die Flächen, weil zum Beispiel entsiegelt oder die Hoffläche größer ausgepflastert wird, so besteht eine eigenständige Auskunfts- und Erklärungspflicht des Grundstückseigentümers. Nach Information des Tiefbauamtes (dies kann telefonisch oder formlos schriftlich erfolgen), wird der "Fragebogen zur Ermittlung befestigter Grundstücksflächen" zur Berichtigung oder Nachmeldung von Flächen zugesandt.

    Sofern keine oder nur unvollständige Angaben gemacht werden, ist das Tiefbauamt berechtigt, eine Schätzung der angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen vorzunehmen. Gegebenenfalls wird auch eine Überprüfung vor Ort durchgeführt.

    Ermäßigung für teilversiegelte Flächen

    Teilversiegelte Flächen werden auf Antrag zu 50 % bei der Erhebung der Niederschlagswassergebühr berücksichtigt. Teilversiegelt sind Flächen, die eine überwiegende Wasserdurchlässigkeit oder eine nicht unerhebliche Rückhaltung von Niederschlagswasser zulassen, welches somit im Boden gespeichert und dem Grundwasser bzw. dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden kann.

    Zu den teilversiegelten Flächen gehören lückenlos begrünte Dächer mit Notüberlauf an das öffentliche Kanalnetz und einer Aufbaustärke von mindestens 6 cm, Rasengitterstein sowie - soweit ein sickerfähiger Unterbau vorhanden ist - Porenbetonstein und Pflaster mit ablauffähigen Fugen (sog. Ökopflaster) und Schotterflächen (wassergebundene Decke).

    Spezielle Regelungen über z.B. Versickerungen oder Zwischenschalten einer Zisterne sind in der Entwässerungsgebührensatzung der Gemeinde Nordkirchen geregelt. Die Niederschlagswassergebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. 

    Rechtsgrundlagen

    Den Fragebogen zur Ermittlung befestigter Grundstücksflächen finden Sie unter den Online-Diensten.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3d293529f11690532f9b3d640b8b23b3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Team 30 - Gemeindeentwicklung und Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Ferdinand-Kortmann-Straße 2a

    59394 Nordkirchen

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team 30 - Räumliche Planung, Bauwesen, Tiefbau, Straßen, Grünflächen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bohlenstr. 2

    59394 Nordkirchen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordkirchen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de