Abwasser Beseitigung

    Abwasser Beseitigung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Die Einleitung von gereinigtem häuslichem Abwasser in ein Oberflächengewässer bzw. in das Grundwasser stellt eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung dar. Ebenfalls bedarf der Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen für die Abwasserentsorgung einzelner Grundstücke im Außenbereich oftmals einer wasserrechtlichen Genehmigung. Für die Erteilung dieser Erlaubnis/Genehmigung ist die Untere Wasserbehörde zuständig. Welche Behörde ist sonst noch zuständig? Stadt- oder Gemeindeverwaltung Bei Einleitung in den Untergrund sind die Aufnahmefähigkeit des Bodens und die schadlose Beseitigung durch ein hydrogeologisches Gutachten nachzuweisen. Neben den naturnahen Reinigungsverfahren (Pflanzenkläranlagen) kommen häufig auch technische Verfahren zum Einsatz. Zu den technischen Verfahren zählen z. B.: Wirbelschwebebettanlagen, SBR-Anlagen, Belebungsanlagen, Tropfkörperanlagen usw. Vom Gesetzgeber wird nach Einbau der o.a. Anlagen ein Nachweis über einen abgeschlossenen Wartungsvertrag gefordert, der den ordnungsgemäßen Betrieb und die Wartung der KKA entsprechend der DIN 4261 oder der jeweiligen Bauartzulassung sicherstellt. Die MitarbeiterInnen der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung: Lindlar, Marienheide, Gummersbach, Bergneustadt,Wiehl, Reichshof, Radevormwald, Wipperfürth, Hückeswagen Herr Alteweier Engelskirchen, Nümbrecht, Waldbröl, Morsbach Herr Alteweier

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Privater und kommunaler Gewässerschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Der Entwässerungsantrag ist mit den entsprechenden Antragsunterlagen über die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung beim hiesigen Umweltamt vorzulegen. Siehe Merkblätter / Vordrucke im rechten Bereich "Downloads"

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Leistung ist gebührenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de