Abwasser Beseitigung

    Abwasser Beseitigung

    Hinweise für Herzogenrath

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 10.12.2002 erhebt die Stadt seit 01.01.2003 getrennte Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser.


    Schmutzwassergebühr

    Grundlage für die Berechnung der Schmutzwassergebühr bildet für das Jahr 2023 der Frischwasserverbrauch von Mai 2021 bis Mai 2022 bzw. bei Jahresablesern der Verbrauch von Januar 2021 bis Dezember 2021.

    Hinweis zum Abzug von Wasserschwundmengen:

    Wassermengen, die nachweislich nicht in die städtische Kanalisation eigeleitet werden (sog. Wasserschundmengen), bleiben auf Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Schmutzwassermenge unberücksichtigt (z. B. für Garten- oder Teichbewässerung sowie bei landwirtschaftlichen Flächen zur Tränkung der Tiere).

    Schwimmbäder und Pools sind ausgeschlossen.


    Der Nachweis der verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen.

    Dieser ist verpflichtet, den Nachweis durch einen auf seine Kosten ordnungsgemäß funktionierenden und geeichten Wasserzähler oder eine gegeignete Abwasser-Messeinrichtung zu führen.

    Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind - bezogen auf den Ablesezeitraum des Wasserversorgers - spätestens innerhalb eines Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu stellen. Ein automatischer Abzug erfolgt nicht.

    Es wird empfohlen, bereits zum Zeitpunkt der Ablesung des Hauptwasserzählers im Mai eines Jahres durch die Firma enwor auch den Zählerstand der Zwischenuhr selbst abzulesen und den Antrag auf Ermäßigung der Schmutzwassergebühren (unter Angabe der Zählerstände der Haupt- und Zwischenuhr(en)) vorab dem Steueramt zu übersenden. Hierzu steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. 

    Für den Mehrverbrauch aufgrund eines Rohrbruches steht Ihnen der Antrag auf Ermäßigung der Schmutzwassergebühr als Onlinedienstleistung zur Verfügung.

     
    Niederschlagswassergebühr

    Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten bzw. überbauten oder befestigten Grundstücksfläche, von der aus Niederschlagswasser in die städtische Abwasseranlage gelangen kann.

    Grundflächen, auf denen sich Gebäude oder Überdachungen befinden, gelten als bebaute Grundstücksflächen.

    Befestigte Grundstücksflächen sind z.B. betonierte, asphaltierte und gepflasterte Grundstücksteile.

    Bitte teilen Sie dem Hoch- & Tiefbau (A 65), Hr. Ruthmann, Tel. 02406/83-6121, schriftlich mit, wenn Flächen erstmals erschlossen bzw. angeschlossene Flächen erhöht oder verringert worden sind.

    Die Änderung oder Ermäßigung des Niederschlagswassers wird ab dem Ersten des Monats, der der Änderung oder dem Ermäßigungstatbestand folgt, frühestens jedoch ab dem Monatsersten nach der Antragstellung berücksichtigt.

    Die Gebührenpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt. Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr, bei der Entstehung der Gebührenpflicht während eines Kalenderjahres der Restteil des Jahres.

     
    Klärschlammabfuhr

    Für das Abfahren und die Behandlung von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen in die Kläranlage wird die Gebühr nach der abgefahrenen Menge in m³ erhoben. Die Veranlagung zur Benutzungsgebühr wird dem Gebührenpflichtigen durch einen Gebührenbescheid bekannt gegeben. Die Benutzungsgebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

    Die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, die Gebührensatzung über Entwässerung der Grundstücke und die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen stehen im Ortsrecht unter Punkt 7. (Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung) zum Download zur Verfügung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2a78279c079eab9af6e9082d1d0e20b6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hauptamt und Steuern - A 10

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Fax: 02406 12954

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 20 Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtkasse und Steueramt - A 21

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 20 Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hauptamt und Steuern - A 10

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Fax: 02406 12954

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 66 Tiefbauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-6100

    Fax: 02406 83-6198

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herzogenrath

    Formulare

    Hinweise für Herzogenrath

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herzogenrath

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herzogenrath

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herzogenrath

    Fristen

    Hinweise für Herzogenrath

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herzogenrath

    Kosten

    Hinweise für Herzogenrath

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herzogenrath

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de