Abwasser
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Als Abwasser bezeichnet man Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Schmutzwasser ist Wasser, das durch seinen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wurde. Dazu gehört auch der typische häusliche Gebrauch in der Küche oder im Bad.
Bei Niederschlagswasser handelt es sich um Wasser aus Niederschlägen, das von bebauten oder befestigten Flächen wie Straßen und Dächern gesammelt abfließt.
Grundsätzlich wird das gesamte Abwasser der öffentlichen Kanalisation zugeführt. Diese wird in Viersen von der NEW AG betrieben. Bei Störungen an der Kanalisation und technischen Fragen wenden Sie sich bitte an die NEW AG als Kanalnetzbetreiber.
NEW AG - Abwasser NEW AG - Informationen und Formulare zur Grundstücksentwässerung
Einige Gewerbebetriebe produzieren Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen. Für diese Einleitung in die öffentliche Kanalisation ist eine besondere Genehmigung erforderlich. Diese kann bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Viersen beantragt werden. Auch die Einleitung von Abwasser von Fassadenreinigungen ist bei der NEW AG anzeigepflichtig.
Nach der Sammlung des Abwassers in der Kanalisation gelangt dieses zu den Kläranlagen des Niersverbandes, in denen es gereinigt wird. Bei einigen Häusern in ländlichen Gebieten ist ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation nicht möglich. Dort kommen abflusslose Gruben oder Kleinkläranlagen zum Einsatz, die das Abwasser sammeln oder direkt auf dem Grundstück reinigen.
Für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage werden Gebühren erhoben. Der Zweck dieser Gebührenerhebung ist die Finanzierung der Einrichtung, damit die anfallenden Kosten gedeckt werden.
Hierzu werden folgende Abwassergebühren erhoben:
- Schmutzwassergebühren für die Beseitigung von Schmutzwasser, einschließlich des Schmutzwassers aus abflusslosen Gruben
Schmutzwassergebühren
- Niederschlagswassergebühren für die Beseitigung von Niederschlagswasser
Niederschlagwassergebühren
- Klärschlammbeseitigungsgebühren für die Beseitigung von Klärschlamm
Klärschlammbeseitigungsgebühren
Neben dem Hauptwasserzähler können Grundstückseigentümer*innen einen Gartenwasserzähler installieren. Das vom Gartenwasserzähler entnommene Wasser darf ausschließlich für die Bewässerung von Pflanzen genutzt und somit nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden. Dadurch reduzieren sich die Schmutzwassergebühren um die gemessene Menge des Gartenwasserzählers.
Gartenwasserzähler
Rechtsgrundlagen
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Viersen
Abwassergebührensatzung der Stadt Viersen
Gebührentarife
2024 2023 2022 2021 2020
Kommunalabgabengesetz NRW
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erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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