Abwasser Beseitigung

    Abwasserentsorgung

    Hinweise für Bedburg-Hau

    Beschreibung

    Hinweise für Bedburg-Hau

    Als Abwasser bezeichnet man das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und in die Kanalisation abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließende Wasser (Niederschlagswasser).

    Die Gemeinde Bedburg-Hau sorgt für die Beseitigung des Abwassers im Rahmen der ihr obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht als öffentliche Einrichtung. Nach den Bestimmungen des Wasserrechts ist das Abwasser so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dafür unterhält die Gemeinde Bedburg-Hau ein umfangreiches öffentliches Kanalnetz. Hierunter fallen Schmutzwasser-, Regenwasser- und Mischwassernetze. 

    Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben

    Das Abwasser von einigen Bürgerinnen und Bürgern kann leider nicht über das Kanalnetz beseitigt werden. In diesem Fall wird das Abwasser in Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben eingeleitet. Der Klärschlamm aus den Kleinkläranlagen und das Abwasser aus den Gruben wird in der Gemeinde Bedburg-Hau durch die Firma Schönmackers abgepumpt und zum Klärwerk Kleve Salmorth gebracht. Vollbiologische Kleinkläranlagen sind nach Bedarf, spätestens jedoch nach zwei Jahren abzufahren. Gruben müssen ebenfalls nach Bedarf, spätestens jedoch nach einem Jahr abgefahren werden.

    Sollte eine entsprechende Abfuhr bei Ihnen fällig sein, melden Sie sich bitte bei der Firma Schönmackers für einen Termin. Die Rufnummer ist die 02823 93342697.

    Kanalbereitschaft

    Haben Sie außerhalb unserer Dienstzeiten Probleme mit Ihrem Abwasserkanälen, können Sie sich an die Firma Buchholz unter der Telefonnummer 02821/22368 wenden. 

    Allerdings ist zu beachten, dass wir nur im öffentlichen Raum tätig werden können. Das heißt, dass ein verstopfter Küchenablauf nicht zu unseren Aufgaben gehört. Am einfachsten ist die Zuständigkeit zu klären, indem Sie ihren Übergabe- oder Kontrollschacht an der Grundstücksgrenze öffnen. Staut sich in diesem das Wasser ist der gemeindliche Bereitschaftsdienst zuständig. Fließt das Wasser hier ab sind Sie selbst zuständig.

    Bitte geben Sie uns bei Ihrem Anruf die genaue Störung, den genauen Ort (Ortsteil, Anschrift), sowie Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückrufe durch.

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abwasserentsorgung - Personen

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

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