Approbation als Psychologischer Psychotherapeut Erteilung

    ​​Approbation als Psychologischer Psychotherapeut beantragen​

    ​ ​ Wenn Sie in Deutschland den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. ​  

    Beschreibung

    Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychotherapie kann Ihnen die Approbation als Psychologischer Psychotherapeuten erteilt werden , sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen . Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt , den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.  

    Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.  

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ad178efb0af0ac84cdefb9f5a48d0a1c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster

    Adresse

    Hausanschrift

    Dezernat 24 (ZAG-aH) Domplatz

    1-3 48143

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Münster

    E-Mail: 0251 411-82400

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis  

    • Geburtsurkunde oder ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern  

    • ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)  

    • tabellarischer Lebenslauf  

    • Bundeszentralregisterauszug , d er nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf ( Belegart O)   

    • Zeugnis über die staatliche Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist  

    • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist  

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:  

    • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden ha ben,  

    • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt  

    • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,  

    • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Approbation können Sie bei der zuständigen Landesbehörde beantragen.

    • Sie reichen den Antrag auf Approbation inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
    • Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie, ob damit die gesetzlichen Voraussetzungen hinreichend nachgewiesen werden können.
    • Fehlende oder nicht ausreichend erbrachte Nachweise werden von der zuständigen Approbationsbehörde ggf. nachgefordert.
    • Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Approbationsvoraussetzungen.
    • Nach positivem Abschluss der Prüfung wird Ihnen eine Approbationsurkunde entweder gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder mit Zustellungsurkunde zugestellt.

    Fristen

    Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder. 

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) am 29.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de