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    Abschriften

    Hinweise für Ascheberg

    Beschreibung

    Hinweise für Ascheberg

    Gelegentlich müssen im Leben Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z. B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Das Standesamt stellt aus den geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.

    Sie können folgende Urkunden erhalten:

    • Geburtsurkunden
    • internationale Geburtsurkunden
    • beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern
    • Eheurkunden
    • internationale Eheurkunden
    • beglaubigte Abschriften aus den Eheregistern
    • beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag geführten Familienbuch
    • Lebenspartnerschaftsurkunden
    • beglaubigte Abschriften aus den Lebenspartnerschaftsregistern
    • Sterbeurkunden
    • internationale Sterbeurkunden
    • beglaubigte Abschriften aus den Sterberegistern

    Sämtliche Urkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall (Ort des Ereignisses) beurkundet hat; die Eheurkunde z. B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.
    Die Urkunden können Sie persönlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

    Urkunden und Auskünfte können nur die Personen erhalten, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge (Ehefrau/Ehemann, Großeltern, Kinder, Enkelkinder). Andere Personen wie z. B. Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten, Neffen und sonstige Verwandte erhalten nur dann Urkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind Personen, die über 16 Jahre alt sind.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02593 609-3010

    Fax: 02593 98783

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02593 609-3012

    Fax: 02593 609-98783

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Personenstandswesen/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02593 609-3012

    Fax: 02593 609-1099

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    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsverwaltung

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    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

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    Telefon Festnetz: 02593 609-3010

    Fax: 02593 98783

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    Technisch geändert am 11.01.2022

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    Ordnungsverwaltung

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    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

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    Technisch geändert am 05.12.2023

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    Personenstandswesen/Standesamt

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    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

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    Telefon Festnetz: 02593 609-3012

    Fax: 02593 609-1099

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    Technisch geändert am 08.06.2022

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    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

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    Technisch geändert am 12.10.2023

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    Personenstandswesen/Standesamt

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    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02593 609-3012

    Fax: 02593 609-1099

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ascheberg

    Wenn die Unterlagen persönlich im Standesamt bestellt werden, ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Ascheberg

    • Geburtsurkunde: 10,00 €
    • Sterbeurkunde:  10,00 €
    • Eheurkunde: 10,00 €
    • Lebenspartnerschaftsurkunde: 10,00 €

    Alle weiteren Ausfertigungen der genannten Urkunden kosten jeweils die Hälfte.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ascheberg

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de