Abschriften
Hinweise für Bergisch Gladbach
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Sie können im Bürgerbüro Ihre Unterschrift, Fotokopien oder Abschriften beglaubigen lassen. Mit dieser Beglaubigung wird bescheinigt, dass die Fotokopie oder die Abschrift mit dem vorgelegten Original übereinstimmt bzw. dass die Unterschrift persönlich vorgenommen wurde.
Beglaubigung von Bescheinigungen, Zeugnissen etc.
Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen dürfen nur beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Hinweis: Fremdsprachige Dokumente dürfen nur amtlich beglaubigt werden, wenn sie von in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten oder staatlich anerkannten Übersetzern übersetzt wurden.
Öffentliche Beglaubigungen nach § 129 BGB müssen beim Notar getätigt werden:
- Testamente
- Erbschafts- und Grundstücksangelegenheiten
- Grundbucheintragungen
- Vereins- und Handelsregistersachen
Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunden, Eheurkunden) werden nur von dem Standesamt beglaubigt, welches die jeweilige Urkunde auch ausgestellt hat.
Beglaubigungen von Unterschriften
Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn das Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Die Unterschrift sollte grundsätzlich im Bürgerbüro geleistet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Anerkennung der Unterschrift. Dazu ist die Vorlage eines Vergleichsdokumentes, z.B. Personalausweis oder Pass, notwendig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bei der Beglaubigung von Fotokopien:
- das Original und die zu beglaubigende Kopie
Zur Beglaubigung einer Unterschrift:
- Personalausweis oder Pass
- das zu unterzeichnende Schriftstück
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Beglaubigung einer Fotokopie 3,75€
- Fertigung einer Fotokopie (pro Seite) 0,80€
- Unterschriftsbeglaubigung 2,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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