Gewerbe abmelden
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Warstein
Sie möchten in Warstein ein neues Gewerbe eröffnen? Für den Start in die Selbstständigkeit finden Sie viele Informationen beim Wirtschafts-Service-Portal.NRW, der Wirtschaftsförderung der Stadt Warstein und der Industrie- und Handelskammer.
Jede gewerbliche Tätigkeit muss grundsätzlich vor ihrer Aufnahme angemeldet werden. Meldepflichtig sind dabei Tätigkeiten, die den Gewerbebegriff im Sinne des Gewerberechts erfüllen:
"Gewerbe ist jede zulässige auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit."
Ausgenommen ist davon die Urproduktion, die Tätigkeiten freier Berufe (wie zum Beispiel Steuerberater) und die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.
Für die An-, Um- und Abmeldung der gewerblichen Tätigkeit wenden Sie sich an das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Warstein.
Die Gewerbeordnung unterscheidet zwischen Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung.
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dieses der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (Gewerbeanmeldung). Das gleiche gilt bei der Verlegung des Betriebes, bei Änderung oder Erweiterung des Gewerbegegenstandes (Gewerbeummeldung) und bei Aufgabe des Betriebes (Gewerbeabmeldung).
Auch noch wichtig: Personen, die ein sogenanntes überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben wollen, müssen bei der Gewerbeanmeldung zugleich ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Neben den überwachungspflichtigen Gewerben, gibt es auch sogenannte erlaubnispflichtige Gewerbe (zum Beispiel Gaststätten etc.) und zulassungspflichtiges Handwerk. Bei der Gewerbeanmeldung ist in diesen Fällen die Gewerbeerlaubnis bzw. die Handwerkskarte vorzulegen.
Eine Übersicht über überwachungsbedürftige sowie überwachungspflichtige Gewerbe finden Sie hier.
Vor Ausübung eines Gewerbes nach § 34 c GewO benötigen Sie eine sog. "Maklererlaubnis". Eine Maklererlaubnis ist beim Kreis Soest zu beantragen. Weitergehende Informationen finden Sie hier.
Hinweis:
Diese Kurzinformation soll - als Service der Stadt Warstein - nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Kurzinformation mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Warstein
Benötigte Unterlagen:
- Ausweisdokument der antragstellenden Person - Personalausweis oder Nationalpass
- Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet", wenn Sie nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommen
- Vollmacht bei Vertretung
Wenn Sie nicht persönlich kommen können, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Person benötigt, zusätzlich zum eigenen Ausweisdokument, eine von Ihnen ausgestellte formlose Vollmacht und eine Kopie Ihres Ausweisweises oder Passes.
Zusätzlich für überwachungsbedürftige Gewerbe:
- ein polizeiliches Führungszeugnis für Behörden
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Behörden
Zusätzlich für überwachungspflichtige Gewerbe
- ein polizeiliches Führungszeugnis für Behörden
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Behörden
- eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung über Eintragungen im Schuldnerverzeichnis
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung über Einträge im Insolvenzregister
- gegebenenfalls einen Nachweis der fachlichen Voraussetzung
- gegebenenfalls einen Auszug aus dem Handelsregister oder Genossenschaftsregister
- gegebenenfalls einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung
Formulare
- Sie können Ihr Gewerbe persönlich oder im elektronischen Verfahren abmelden.
- Bei persönlicher Abmeldung müssen Sie den Formularvordruck GewerbeAbmeldung - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und es besteht kein Unterschriftserfordernis.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
Voraussetzungen
- Betriebsauflösung oder
- Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
- Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe schriftlich oder elektronisch abmelden.
Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und ggfls. das Registergericht weiter.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Warstein
Die Gebühr für eine An- oder Ummeldung beträgt bei Einzelunternehmungen und je Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 26,00 €.
Bei allen anderen Rechtsformen beträgt die Gebühr 33,00 € sowie 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter.
Hinweise (Besonderheiten)
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Weitere Informationen
Hinweise für Warstein
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022