Gewerbe Abmeldung

    Gewerbe abmelden

    Hinweise für Neunkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Neunkirchen

    Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.

    Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.

    Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.

    Wenn Sie Ihren Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.

    Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) von dem/den gesetzlichen Vertreter(n).

    Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen

    nicht angegeben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 3

    57290 Neunkirchen

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Neunkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 3

    57290 Neunkirchen

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Neunkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 3

    57290 Neunkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2735 7670

    Fax: +49 2735 5342

    E-Mail: info@neunkirchen-siegerland.de

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Neunkirchen - Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 3

    57290 Neunkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0) 2735 767207

    E-Mail: gewerbe@neunkirchen-siegerland.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 2

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 3

    57290 Neunkirchen

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neunkirchen

    • Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene GewerbeAbmeldung - GewA 3
    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer GewerbeUmmeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
    • Kopie des HandelsregisterAuszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)

    Formulare

    Hinweise für Neunkirchen

    • Sie können Ihr Gewerbe persönlich oder im elektronischen Verfahren abmelden.
    • Bei persönlicher Abmeldung müssen Sie den Formularvordruck GewerbeAbmeldung - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und es besteht kein Unterschriftserfordernis.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neunkirchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neunkirchen

    Fristen

    Hinweise für Neunkirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neunkirchen

    Kosten

    Hinweise für Neunkirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Neunkirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de