Gewerbe Abmeldung

    Gewerbe An-, Um- und Abmeldung

    Hinweise für Delbrück

    Die Gewerbeanzeige ist online möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Delbrück

    nicht angegeben

    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn

    1. der Betrieb verlegt wird,

    2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,

    3. der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder

    4. der Betrieb aufgegeben wird.

    Den Online-Antrag zu dieser Dienstleistung, finden Sie beim Wirtschaftsserviceportal NRW (siehe Link weiter unten). Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag digital zu stellen.

    Um Anträge über das Wirtschaftsserviceportal stellen zu können, benötigen Sie einen Account. Diesen können Sie dort anlegen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Delbrück Fachbereich Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250/996-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: info@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Delbrück

    Formulare

    Hinweise für Delbrück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Delbrück

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Delbrück

    §§ 15 Absatz 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Satz 1 und § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 2a der Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Delbrück

    Fristen

    Hinweise für Delbrück

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Delbrück

    Wenn das Formular korrekt ausgefüllt wurde und die Unterlagen vollständig sind, wird der Empfang der Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort bescheinigt. Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung wird die Empfangsbescheinigung innerhalb von 3 Tagen erteilt.

    Kosten

    Hinweise für Delbrück

    Einzelfirma und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften: 26,00 EUR

    Juristische Personen: 33,00 EUR

    für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Delbrück

    Weitere Informationen

    Hinweise für Delbrück

    Ab dem 01.01.2021 hat die Abgabe des" Fragebogens zur steuerlichen Erfassung" ausschließlich in elektronischer Form zu erfolgen. Unter der Rubrik "Weiterführende Links" finden Sie Informationen der Finanzverwaltung NRW.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Delbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de