Gewerbe abmelden
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Lübbecke
Als Gewerbe zählt jede haupt- oder nebenberuflich selbstständige Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung und Dauer ausgelegt ist.
Wer sein Gewerbe erweitern oder ändern will, muss dieses ummelden.
Wer sein Gewerbe nicht mehr betreibt, muss dieses abmelden, z. B., wenn Sie den Betrieb in eine andere Stadt verlegen, den Betrieb aufgeben, Sie aus einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG) austreten
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lübbecke
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der Originale, bei Meldung per Fax oder Post müssen die geforderten Unterlagen in Kopie beigefügt werden.
Bei Einzelgewerbetreibenden aus einem der EU-Mitgliedstaaten:
- Personalausweis oder Pass
Bei Einzelgewerbebetreibenden aus einem Nicht-EU-Staat:
- die für eine selbständige Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung
Bei im Handels-, Gesellschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Firmen, Gesellschaften bzw. Vereinen:
- persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis / Personalausweise
- Registerauszug des Amtsgerichtes; bei einer GmbH & Co.KG wird zusätzlich der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt.
Bei ausländischen juristischen Personen:
- persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis / Personalausweise
- Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister des Gründungsstaates und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache
Bei Handwerksbetrieben:
- Handwerkskarte, Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Bescheinigung über die Eintragung in die Nebenrolle der Handwerkskammer
Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
- Erlaubnis bzw. Konzession des Ordnungsamtes (z. B. für Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Makler, Pfandleiher, Spielhallen, Spielautomaten, Versteigerer)
- Erlaubnis des Straßenverkehrsamtes (z. B. für Güterverkehr, Fahrschulen, Taxiunternehmen)
- Erlaubnis des Gesundheitsamtes (z. B. für Apotheken)
Formulare
- Sie können Ihr Gewerbe persönlich oder im elektronischen Verfahren abmelden.
- Bei persönlicher Abmeldung müssen Sie den Formularvordruck GewerbeAbmeldung - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und es besteht kein Unterschriftserfordernis.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
Voraussetzungen
- Betriebsauflösung oder
- Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
- Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe schriftlich oder elektronisch abmelden.
Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und ggfls. das Registergericht weiter.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Lübbecke
Gewerbean- oder ummeldung:
- für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,- €
- für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,- €
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,- €
- für die Zweitschrift der Gewerbeanmeldung 15,- €
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Weitere Informationen
Hinweise für Lübbecke
Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.
Was ist ein Gewerbe:
Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.
Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Lübbecke