Gewerbe abmelden
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) sind Gewerbeummeldungen (z.B. Verlegung der Betriebsstätte innerhalb des Meldebezirks, Erweiterung der Tätigkeit) anzuzeigen.
Die Gewerbeummeldung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Bei jeder Gewerbeummeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an
- das zuständige Finanzamt
- die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
- die jeweilige Berufsgenossenschaft
- die IT NRW (Statistik)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Schieder-Schwalenberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05282 601-0
Fax: 05282 601-35
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Grundsätzlich notwendig sind:
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis
- bei schriftlicher Ummeldung: ausgefüllte Anzeige über Gewerbeummeldung
- bei Ummeldung durch Bevollmächtigte/n: persönliche Vorsprache der/des Bevollmächtigten, schriftliche Vollmacht und Personalausweis
Formulare
- Sie können Ihr Gewerbe persönlich oder im elektronischen Verfahren abmelden.
- Bei persönlicher Abmeldung müssen Sie den Formularvordruck GewerbeAbmeldung - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und es besteht kein Unterschriftserfordernis.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
Voraussetzungen
- Betriebsauflösung oder
- Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
- Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe schriftlich oder elektronisch abmelden.
Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und ggfls. das Registergericht weiter.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Es werden Verwaltungsgebühren für die Gewerbeummeldung wie folgt erhoben:
- für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Personen sind beträgt die Gebühr 26 €
- für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind beträgt die Gebühr 33 €
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen beträgt die Gebühr 13 €
Hinweise (Besonderheiten)
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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