Gewerbe abmelden
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Die Aufgabe eines Gewerbes, das in Bielefeld ausgeübt wird, ist im Ordnungsamt oder Bezirksamt laut § 14 Gewerbeordnung anzuzeigen.
Eine meldepflichtige Aufgabe des Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Hauptniederlassung oder einer Zweigstelle vor.
Eine Teilaufgabe der bisher angemeldeten Tätigkeit ist über eine Gewerbeummeldung anzuzeigen.
Eine vorübergehende Einstellung des Betriebes (Saisonbetrieb, z. B. Skilift, Eisdiele) ist nicht anzeigepflichtig.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Ordnungsamt Geschäftsbereich Sicherheit, Ordnung, Gewerbe Abteilung Gewerberechtliche Verfahren
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
bei persönlicher Vorsprache:
- Personalausweis/Reisepass und eventuell der Aufenthaltstitel
Bei Vorlage eines Passes bzw. EU-Ausweises ist eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich.
bei Bevollmächtigung zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis des Bevollmächtigten und Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Bei einem ins Handelsregister eingetragenen Unternehmen werden der Ausweis und die Unterschrift einer Geschäftsführerin bzw. eines Geschäftsführers benötigt.
- Bei einer GbR müssen alle Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter unterschreiben und die Ausweise vorliegen.
Formulare
- Sie können Ihr Gewerbe persönlich oder im elektronischen Verfahren abmelden.
- Bei persönlicher Abmeldung müssen Sie den Formularvordruck GewerbeAbmeldung - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und es besteht kein Unterschriftserfordernis.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
Voraussetzungen
Hinweise für Bielefeld
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Die Betriebsstätte muss in Bielefeld sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bielefeld
Den Antrag können Sie wie folgt stellen:
- online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (service.wirtschaft.nrw)
- persönlich
- Erscheinen einer Vertreterin bzw. eines Vertreters mit Vollmacht und Ausweiskopie
Bei jeder Gewerbeabmeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an öffentliche Stellen, z. B. an
- das zuständige Finanzamt
- die Industrie- und Handelskammer
- die Krankenkasse
- die Berufsgenossenschaft
Fristen
Hinweise für Bielefeld
Die Abmeldung ist vier Wochen im Voraus möglich, ansonsten rückwirkend.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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