Gewerbe Abmeldung

    Gewerbe abmelden

    Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Haltern am See

    Wer einen Gewerbebetrieb eröffnen oder aufgeben, den Betrieb verlegen oder den Gewerbegegenstand wechseln oder wesentlich ändern möchte, muss dies der Gewerbemeldestelle anzeigen, in deren Bereich sich der Betriebssitz befindet. Das Gleiche gilt für den Beginn, die Aufgaben und Änderung von Niederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen.

    Die Gewerbemeldung kann persönlich im Bürgerbüro oder im Onlineverfahren über das Wirtschaftsservice-Portal des Landes NRW erfolgen.

    Bei einer Onlineanzeige fügen Sie gegebenenfalls den Handelsregisterauszug und Genehmigungen bei.

    Die Gewerbemeldungen werden unter anderem an folgende Stellen weitergeleitet:

    • Finanzamt
    • Industrie- und Handelskammer
    • Handwerkskammer
    • Eichamt
    • Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

    Namensänderungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei juristischen Personen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer können formlos mitgeteilt werden. Wir werden diese Angaben dann gebührenfrei ebenfalls an die o.g. Behörden weiterleiten, die Sie sonst einzeln informieren müssten.

    Hinweis über die gewerberechtliche Behandlung von Photovoltaikanlagen

    Nach einem aktuellen Beschluss des Bund-Länder-Ausschusses Gewerberecht gilt der Grundsatz, dass Photovoltaikanlagen, die auf eigengenutzten Gebäuden installiert werden, nicht weiter anzeigepflichtig sind. Das Erfordernis einer Gewerbeanmeldung ist nicht mehr abhängig von der Leistungsfähigkeit einer Anlage.

    Anlagen die auf fremd genutztem Gelände installiert werden, stellen hingegen weiterhin ein anzeigepflichtiges, selbständiges Gewerbe dar.

    Bitte beachten Sie, dass die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommens-/Umsatzsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt Marl unberührt bleibt. Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Marl unter 02365/516-0.

    Weiter unten finden Sie online ausfüllbare Formulare.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02364 933 180

    Fax: 02364 933 181

    E-Mail: buergerbuero@haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haltern am See

    • Ausweisdokument
    • ggf. Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Vollmacht, Handelsregisterauszug, Eintrag in die Handwerksrolle etc.

    Formulare

    • Sie können Ihr Gewerbe persönlich oder im elektronischen Verfahren abmelden.
    • Bei persönlicher Abmeldung müssen Sie den Formularvordruck GewerbeAbmeldung - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und es besteht kein Unterschriftserfordernis.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle  kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).

    Voraussetzungen

    • Betriebsauflösung oder
    • Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
    • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe schriftlich oder elektronisch abmelden.

    Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.

    Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und ggfls. das Registergericht weiter.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung bzw. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Hinweise für Haltern am See

    • 26,00 €  je An- oder Ummeldung  (Einzelunternehmen/GbR)
    • 33,00 € je An- und Ummeldung juristischer Personen (GmbH etc.)
    • 13,00 € für jeden weiteren Geschäftsführer/Gesellschafter

    Hinweise (Besonderheiten)

    Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de