Gewerbe AbmeldungOnline erledigen

    Gewerbe abmelden

    Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdinghausen

    Was ist ein Gewerbe?
    Der Begriff des Gewerbes ist gesetzlich nicht definiert. Er hat sich durch Rechtsprechung und Literatur gebildet. Es gibt den Begriff des Gewerbes im baurechtlichen, steuerlichen, planungsrechtlichen u.a. Sinne. Unter dem Begriff des Gewerbes im gewerberechtlichen Sinne versteht man jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte selbständige Tätigkeit.

    Ausnahmen hiervon sind die Urproduktion (z.B. Landwirtschaft), Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. Mietshaus) und die sog. freien Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten, sowie Dienstleistungen höherer Art, die zur Ausübung des Berufes eine höhere Bildung zwingend erfordern, z.B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Ärzte, Architekten u.a.).

    Wer darf ein Gewerbe anmelden?
    Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).

    Ausnahmen oder Beschränkungen:
    Zu diesen zählen u.a. die Erlaubnispflicht, die Eintragung in die Handwerksrolle und der Gewerbesperrvermerk bei Ausländern.

     

    Erlaubnispflicht (nicht abschließend): - Gaststätten/Spielhallen
      Erlaubnis erteilt die örtliche Ordnungsbehörde - Makler/Immobilien, Finanzierungen
      Erlaubnis erteilt die Kreisordnungsbehörde - Taxen, Mietwagen
      Erlaubnis erteilt die Kreisordnungsbehörde - Güterkraftverkehr
      Erlaubnis erteilt u.a. die Kreisordnungsbehörde
    - Fahrschulen
      Erlaubnis erteilt die Kreisordnungsbehörde - Apotheken
      Erlaubnis erteilt das Gesundheitsamt - Arbeitnehmerüberlassung
      Erlaubnis erteilt die Bundesagentur für Arbeit - Bewachungsgewerbeerlaubnis
      Erlaubnis erteilt die örtliche Ordnungsbehörde
    - Besondere Art des Gewerbes
      Reisegewerbekarte erteilt die örtliche Ordnungsbehörde


    Eintragung in die Handwerksrolle
    Der selbständige Betrieb eines Handwerks ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen (z.B. GmbH) und Personengesellschaften gestattet. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die

    Handwerkskammer Münster
    Bismarckallee 1
    48151 Münster

    Mo.-Do. 8.00 - 17.00 Uhr
    Freitag 8.00 - 14.00 Uhr Tel.: 0251 / 5203-0
    Fax: 0251 / 5203-106
    e-mail: info@hwk-muenster.de

    Gewerbesperrvermerk für Ausländer

    Ausländer (Ausnahme: EU-Ausländer), die selbst im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung (wird von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt) und eine Arbeitserlaubnis . Sollte die Aufenthaltsgenehmigung die Auflage "selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Tätigkeit nicht gestattet" enthalten, wenden Sie sich bitte vor der Gewerbeanmeldung an die Ausländerbehörde bei der Kreisverwaltung Coesfeld.   Was muss beim Gewerbeamt angezeigt werden?
    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (Gewerbe in Lüdinghausen = Gewerbemeldestelle der Stadt Lüdinghausen) unverzüglich anzeigen. Das gleiche gilt, wenn
    • der Betrieb verlegt wird,
    • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
    • der Betrieb aufgegeben wird,
    • der Wohnsitz verlegt wird oder
    • die Rechtsform des Gewerbebetriebes geändert wird.
     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9dd19f8169e8a3d6a239fc172af83f67

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 4: Bildung, Sport und Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-400

    Fax: 02591 926-409

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdinghausen

     

    • Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung, ggfls. Vollmacht des Gewerbetreibenden
    • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
    • Kopie des Gesellschaftervertrages/Vollmachten aller Gesellschafter
    • Erlaubniserteilung bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit
    • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle
    • die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden)
    • aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie Führungszeugnis bei überwachungspflichtigem Gewerbe (erhältlich im Bürgerbüro)

    Formulare

    • Sie können Ihr Gewerbe persönlich oder im elektronischen Verfahren abmelden.
    • Bei persönlicher Abmeldung müssen Sie den Formularvordruck GewerbeAbmeldung - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und es besteht kein Unterschriftserfordernis.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle  kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).

    Voraussetzungen

    • Betriebsauflösung oder
    • Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
    • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe schriftlich oder elektronisch abmelden.

    Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.

    Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und ggfls. das Registergericht weiter.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung bzw. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Hinweise für Lüdinghausen

    a) Gewerbeanmeldung sowie -ummeldung
    - 26,00 Euro
    für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften,
      die keine juristischen Personen sind
    - 33,00 Euro für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von
      Personengesellschaften sind
    - 13,00 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen

    b) Gewerbeabmeldung: gebührenfrei

    c) Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden: 15,00 € Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Elektronische Gewerbeanzeige 

    Dort haben Sie die Möglichkeit, eine neue Gewerbeanzeige vollelektronisch vorzunehmen.


    Zum Onlineantrag

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lüdinghausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de