Gewerbe Abmeldung

    Gewerbe abmelden

    Hinweise für Bocholt

    Moechten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zustaendigkeitsbereich einer anderen als der bisher zustaendigen Gemeinde faellt, oder moechten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes aendern? Dann muessen Sie Ihren Betrieb abmelden. Naeheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Bocholt

    Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen moechten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.

    Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbstaendigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zustaendigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschaeft am bisherigen Standort ab. Anschliessend melden Sie es am neuen Standort wieder an.

    Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes aendern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunaechst muessen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschliessend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.

    Wenn Sie Ihren Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbstaendigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zustaendigkeit innerhalb der Gemeinde etwas aendert, genuegt eine Gewerbeummeldung.

    Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmaechtigten Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) von dem/den gesetzlichen Vertreter(n).

    Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschaeftsfuehrungsberechtigten Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8e4c5708b124bbdeb22950203ee84bd0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Bocholt - Fachbereich Öffentliche Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neutorplatz 3

    46395 Bocholt

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bocholt

    • Die vollstaendig ausgefuellte und unterschriebene Gewerbeabmeldung - GewA 3  
    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer GewerbeUmmeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identitaet (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklaerung zur Identitaet).
    • Kopie des HandelsregisterAuszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)

    Formulare

    Hinweise für Bocholt

    • Sie koennen Ihr Gewerbe persoenlich oder im elektronischen Verfahren (siehe unten: "Online Dienst") abmelden.
    • Bei persoenlicher Abmeldung muessen Sie den Formularvordruck Gewerbeabmeldung  - GewA 3 ausfuellen und persoenlich unterschreiben.
    • Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persoenlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und es besteht kein Unterschriftserfordernis.
    • Die fuer die Abmeldung zustaendige Stelle  kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identitaet anwenden (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklaerung zur Identitaet).

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bocholt

    • Betriebsaufloesung oder
    • Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbstaendigen Zweigstelle ausserhalb der bisherigen Gemeinde oder
    • Aenderung der Rechtsform Ihres Gewerbes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bocholt

    Sie koennen Ihr Gewerbe schriftlich oder elektronisch abmelden.

    Fuer den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behoerde eine Bescheinigung.

    Die fuer die Abmeldung zustaendige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und ggfls. das Registergericht weiter.

    Fristen

    Hinweise für Bocholt

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsaufloesung bzw. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zustaendigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Aenderung der Rechtsform abzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bocholt

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefuellt haben und Ihre Unterlagen vollstaendig sind, bescheinigt Ihnen die Behoerde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persoenlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Hinweise für Bocholt

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebuehrenordnung des Landes bzw. nach den Gebuehrensatzungen der nach Landesrecht zustaendigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Bocholt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de