Gewerbe Abmeldung

    Gewerbe abmelden

    Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Troisdorf

    Gewerbeanmeldung

    Der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit ist nach § 14 der Gewerbeordnung beim Gewerbeamt der Stadt Troisdorf anzuzeigen. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur die Neuerrichtung eines Betriebes (Auskunft hierzu gibt das Webportal STARTCENTER NRW.) beziehungsweise einer Zweigniederlassung den Beginn eines Gewebes darstellt, sondern auch die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes sowie die Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform.

    Die Verlegung eines Betriebes aus dem Bereich einer anderen Behörde in den Bereich der Stadt Troisdorf ist bei der einen Behörde als Gewerbeabmeldung und bei der Stadt Troisdorf als Gewerbeanmeldung zu behandeln.

    Gewerbeummeldung

    Der Wechsel der Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes Troisdorf sowie der Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung des Waren- und Leistungsangebotes über die bisher gemeldeten Waren und Leistungen hinaus ist dem Gewerbeamt der Stadt Troisdorf anzuzeigen.

    Fristen

    § 14 Gewerbeordnung:

    (1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

    Das Gleiche gilt, wenn

    1. der Betrieb verlegt wird,
    2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,

    2a. der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder

    1. der Betrieb aufgegeben wird.

    Steht die Aufgabe des Betriebes eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, kann die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen.

    (2) Absatz 1 gilt auch für den Handel mit Arzneimitteln, mit Losen von Lotterien und Ausspielungen sowie mit Bezugs- und Anteilscheinen auf solche Lose und für den Betrieb von Wettannahmestellen aller Art.

    Gewerbeabmeldung

    Die Betriebsaufgabe eines Gewerbebetriebes ist nach § 14 der Gewerbeordnung dem Gewerbeamt der Stadt Troisdorf unmittelbar anzuzeigen.

    Eine meldepflichtige Betriebsaufgabe des Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Hauptniederlassung oder einer Zweigstelle vor, ebenso bei Umzug des Betriebes in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Gewerbeamtes.
    Eine Aufgabe eines Teils der bisher angemeldeten Tätigkeit oder eine vorübergehende Einstellung (zum Beispiel Eisdiele) ist nicht anzeigepflichtig.

    Voraussetzungen

    Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und -ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion und so weiter können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.

    Folgende Tätigkeiten sind gem. § 38 GewO überwachungsbedürftig; der örtlichen Ordnungsbehörde sind daher von dem Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen:

    • An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, optischen Erzeugnissen, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung, Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen, Edelstein, Perlen und Schmuck und Altmetallen
    • Auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe
    • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
    • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
    • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
    • der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich des Schlüsseldienstes
    • Herstellung und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

    Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig. Das Ordnungsamt ist zuständig für die

    • Gaststättenerlaubnis (im Volksmund auch 'Konzession' genannt),
    • Erlaubnis zum Betreiben einer Spielhalle
    • Erlaubnis zum Ausüben des Reisegewerbes (Schausteller, Vertreter usw.).

    Von der Gewerbeanzeige beziehungsweise -abmeldung werden verschiedene Behörden informiert (unter anderem das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft, das Gewerbezentralregister und so weiter).

    Auskünfte aus der Gewerbedatei

    Bei Vorliegen eines berechtigten oder rechtlichen Interesses kann das Gewerbeamt Auskünfte aus der Gewerbedatei erteilen.
    Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beantragen Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung.

    Online Antrag

    Die An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbes ist auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_482e4892758cb08a9c4769b759f22367

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 176

    53840 Troisdorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Troisdorf

    Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • eventuell Vollmacht (auch bei Ehegatten)

    Bei Gewerbean- oder -ummeldung

    • bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU): gültige Aufenthaltserlaubnis (selbständige Tätigkeit muss ausländerrechtlich erlaubt sein)
    • eventuell Handwerkskarte

    Zusätzlich:

    • bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: persönliche Angaben zur Geschäftsführerin beziehungsweise zum Geschäftsführer, Auszug aus dem Handelsregister
    • bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten:
      • Führungszeugnis der Belegart 0,
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    Formulare

    • Sie können Ihr Gewerbe persönlich oder im elektronischen Verfahren abmelden.
    • Bei persönlicher Abmeldung müssen Sie den Formularvordruck GewerbeAbmeldung - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und es besteht kein Unterschriftserfordernis.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle  kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).

    Voraussetzungen

    • Betriebsauflösung oder
    • Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
    • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe schriftlich oder elektronisch abmelden.

    Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.

    Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und ggfls. das Registergericht weiter.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung bzw. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Hinweise für Troisdorf

    Gewerbean- / -ummeldung:

    1. für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 €
    2. für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 €
    3. für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 €

    Zweitschrift der Gewerbean-/-ummeldung:
    15,00 €

    Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Troisdorf

    Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Troisdorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de