Gewerbe Abmeldung

    Gewerbe abmelden

    Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Alfter

    Bitte melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft bei der Gemeinde Alfter ab. Sollten Sie in eine andere Kommune umziehen, müssen Sie sich am neuen Standort wieder anmelden.

    Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.

    Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit der Gemeinde Alfter etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b486626f89f696d8fd6c68c2debdfe22

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerdienste (Gewerbeamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 7

    53347 Alfter

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alfter

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:

    1. Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Pass),
    2. ggf. aktuelle Anmeldebestätigung, sofern im Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist,
    3. ggf. Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet", wenn die antragstellende Person nicht aus einem Staat der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommen,
    4. ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister.

    Formulare

    • Sie können Ihr Gewerbe persönlich oder im elektronischen Verfahren abmelden.
    • Bei persönlicher Abmeldung müssen Sie den Formularvordruck GewerbeAbmeldung - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und es besteht kein Unterschriftserfordernis.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle  kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).

    Voraussetzungen

    Hinweise für Alfter

    Voraussetzung ist die:

    1. Betriebsauflösung,
    2. Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde,
    3. Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes.

    Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.

    Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.

    Um den Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW einreichen zu können, müssen Sie angemeldet sein. Es existieren 3 Anmeldeoptionen:

    1. Anmeldung mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises mittels der AusweisApp 2
    2. Anmeldung mit Ihrem Nutzerkonto eines anderen Bundeslandes oder dem Nutzerkonto.Bund
    3. Anmeldung mit Ihrem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Alfter

    Sie können Ihr Gewerbe bei der Gemeinde Alfter persönlich, schriftlich oder elektronisch abmelden. Für den Empfang Ihrer Gewerbeabmeldung erhalten Sie eine Bescheinigung.

    Fristen

    Hinweise für Alfter

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe

    1. zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung,
    2. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde,
    3. zum Zeitpunkt der Rechtsformänderung

    abzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Alfter

    Bei elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb weniger Tage.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alfter

    Wenn Sie Ihr Gewerbe erhalten möchten und lediglich aus der Gemeinde Alfter fortziehen, müssen Sie hier dennoch eine Gewerbeabmeldung vornehmen, da Ihr Umzug in eine andere Gemeinde den Umzug in einen anderen Gewerbe-Meldebezirk bedeutet.

    Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Alfter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de