Gewerbe Abmeldung

    Gewerbeabmeldung

    Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    Bitte beachten Sie, dass es derzeit aufgrund bedauerlicher personeller Engpässe im Bereich der Gewerbemeldestelle zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegen kommen wird.
    Für die verspätete Erledigung wird um Nachsicht gebeten.

    Wer sein Gewerbe aufgibt, muss dies unverzüglich bei der zuständigen Gewerbemeldestelle anzeigen.

    Die Abmeldung kann mit dem Online-Formular, das Sie unter "Formulare und Links" finden, jederzeit vorgenommen werden.

    Außerdem besteht die Möglichkeit, die Abmeldung formlos schriftlich

    • unter Angabe der Änderungsgründe,
    • Name,
    • Anschrift und
    • Unterschrift

    per Post oder Fax vorzunehmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 2

    53111 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228/77-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: 33-13@bonn.de

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bonn

    • Abmeldeformular oder formlose Mitteilung
    • Pass mit aktueller Meldebescheinigung oder Personalausweis.

    Bei Bevollmächtigung
    Die jeweilige Gewerbeanzeige kann auch durch persönliche Vorsprache eines Bevollmächtigten des Gewerbetreibenden vorgenommen werden.

    • Diese Person muss den Pass oder Personalausweis des Gewerbetreibenden,
    • eine von diesem ausgestellte Vollmacht, die den Bevollmächtigten ermächtigt, die gewünschte Gewerbeanzeige zu erstatten sowie
    • seinen Ausweis oder Pass vorlegen.

    Formulare

    • Sie können Ihr Gewerbe persönlich oder im elektronischen Verfahren abmelden.
    • Bei persönlicher Abmeldung müssen Sie den Formularvordruck GewerbeAbmeldung - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und es besteht kein Unterschriftserfordernis.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle  kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).

    Voraussetzungen

    • Betriebsauflösung oder
    • Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
    • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe schriftlich oder elektronisch abmelden.

    Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.

    Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und ggfls. das Registergericht weiter.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung bzw. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Hinweise für Bonn

    gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Bonn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de