Gewerbe Abmeldung

    Gewerbe abmelden

    Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Monheim am Rhein

    Gewerbetreibende unterliegen der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und -abmeldungen sind demnach zwingend vorgeschrieben. Gewerbeanmeldung: Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der Gewerbemeldestelle der Stadt Monheim am Rhein anzeigen. Gewerbeummeldung: Eine Gewerbeummeldung ist nötig, wenn der Betrieb innerhalb der Stadt Monheim am Rhein verlegt, der bisher gemeldete Gewerbegegenstand erweitert oder verändert wird oder der Name des Gewerbetreibenden geändert wird. Gewerbeabmeldung: Bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse muss das Gewerbe abgemeldet werden. Über den Gewerbemeldungsdienst https://geve.monheim.de/ können Gewerbeanzeigen mithilfe eines Online-Formulars übermittelt werden. Die Meldung ist auch persönlich möglich. Eine beauftragte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht, den Personalausweis sowie eine Kopie des Personalausweises der oder des Gewerbetreibenden. Die Gewerbemeldung kann in der Regel sofort ausgestellt werden. Bei schriftlichen Gewerbemeldungen per Post wird die Gebühr mit einem Verwaltungsgebührenbescheid in Rechnung gestellt. Telefonisch oder per E-Mail sind Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und -abmeldungen nicht möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Standesamt - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    40789 Monheim am Rhein

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Standesamt - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    40789 Monheim am Rhein

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Monheim am Rhein

    Gewerbeanmeldung und -ummeldung Eine Anmeldung ist erst nach dem Eintrag im Handelsregister des zuständigen Amtsgerichtsbezirks möglich. Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder eines Passes mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist Kopie des Mietvertrages mit der neuen Betriebsanschrift Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU): Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung Bei juristischen Personen: Bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug oder die bereits erfolgte Eintragung in das neue Handelsregister als unbeglaubigte Kopie Bei ausländischen juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine Übersetzung in die deutsche Sprache Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben: Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer oder Handwerkskarte Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis, beziehungsweise Konzession Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein. Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und -ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art oder Promotion können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Gewerbeabmeldung Ausgefüllte Abmeldung ohne weitere Anlagen. Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder eines Passes mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

    Formulare

    • Sie können Ihr Gewerbe persönlich oder im elektronischen Verfahren abmelden.
    • Bei persönlicher Abmeldung müssen Sie den Formularvordruck GewerbeAbmeldung - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und es besteht kein Unterschriftserfordernis.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle  kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).

    Voraussetzungen

    • Betriebsauflösung oder
    • Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
    • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe schriftlich oder elektronisch abmelden.

    Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.

    Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und ggfls. das Registergericht weiter.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung bzw. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Hinweise für Monheim am Rhein

    An- und Ummeldung für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26 Euro An- und Ummeldung für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 Euro Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 Euro Zweitschrift: 15 Euro Die Gewerbeabmeldung ist kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Monheim am Rhein

    Merkblatt zur Gewerbeanzeige Gewerbe-Anmeldung Gewerbe-Abmeldung Gewerbe-Ummeldung Beiblatt zur Gewerbe- An-, Ab- und Ummeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de