Gewerbe Abmeldung

    Gewerbe abmelden

    Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Gewerbeanmeldung: 

    • in Mönchengladbach einen Gewerbe- oder Filialbetrieb beginnen oder diesen aus einer anderen Stadt nach Mönchengladbach verlegen
    • oder bei dem Eintritt in eine Personengesellschaft 


    Gewerbeummeldung:

    •  die Tätigkeit des Gewerbebetriebes ändern oder erweitern
    •  den Betrieb innerhalb von Mönchengladbach verlegen
    •  der Name des Gewerbetreibenden geändert wird


    Gewerbeabmeldung: 

    • einen Gewerbebetrieb oder eine Filiale in Mönchengladbach vollständig einstellen
    • den Betrieb in eine andere Stadt verlegen
    • oder ein Gesellschafter aus der Personengesellschaft austritt

    Bei Schwierigkeiten mit dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a5b520d06f879eae00f9cea4f25c3514

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 162 - 168

    41236 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-6241

    Fax: 02161 25-6299

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 162 - 168

    41236 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-6241

    Fax: 02161 25-6299

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbemeldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 162 - 168

    41236 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbemeldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 162 - 168

    41236 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    • Personalausweis oder Reisepass, bei Ausländern zusätzlich Aufenthaltserlaubnis
    • aktueller Handelsregisterauszug bei eingetragenen Firmen (z.B. GmbH, GmbH & Co.KG, e.K.)
    • Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages sowie die Anmeldung zum Handelsregister bei z.B. einer "GmbH in Gründung"
    • Erlaubnisurkunde oder Handwerksrolleneintragung, wenn Tätigkeiten ausgeübt werden, für die eine Gewerbeerlaubniserforderlich ist
    • Vollmacht sowie Ausweisdokument des Gewerbetreibenden und des Bevollmächtigten, wenn Sie die Gewerbeanzeige für jemand anderen erstatten
    • bei ausländischen Gesellschaften ist vorheriger Kontakt (telefonisch, persönlich oder per E-Mail) empfehlenswert

    Formulare

    • Sie können Ihr Gewerbe persönlich oder im elektronischen Verfahren abmelden.
    • Bei persönlicher Abmeldung müssen Sie den Formularvordruck GewerbeAbmeldung - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und es besteht kein Unterschriftserfordernis.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle  kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).

    Voraussetzungen

    • Betriebsauflösung oder
    • Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
    • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe schriftlich oder elektronisch abmelden.

    Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.

    Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und ggfls. das Registergericht weiter.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung bzw. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    • Über die Gewerbeanzeige wird eine Bescheinigung ausgestellt.
    • Für die Bescheinigung von An- und Ummeldungen werden Gebühren erhoben *(rechtliche Grundlage siehe Box "Weiterführende Informationen")
      • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 Euro
      • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 Euro
      • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 Euro
    • Gewerbeabmeldungen: gebührenfrei.
    • Ersatzausfertigung von Bescheinigungen: 15,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    *Die Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung. Hier: Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 und § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung - GewO)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de