Gewerbe abmelden
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Gewerbeanmeldung:
- in Mönchengladbach einen Gewerbe- oder Filialbetrieb beginnen oder diesen aus einer anderen Stadt nach Mönchengladbach verlegen
- oder bei dem Eintritt in eine Personengesellschaft
Gewerbeummeldung:
- die Tätigkeit des Gewerbebetriebes ändern oder erweitern
- den Betrieb innerhalb von Mönchengladbach verlegen
- der Name des Gewerbetreibenden geändert wird
Gewerbeabmeldung:
- einen Gewerbebetrieb oder eine Filiale in Mönchengladbach vollständig einstellen
- den Betrieb in eine andere Stadt verlegen
- oder ein Gesellschafter aus der Personengesellschaft austritt
Bei Schwierigkeiten mit dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-6241
Fax: 02161 25-6299
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-6241
Fax: 02161 25-6299
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
- Personalausweis oder Reisepass, bei Ausländern zusätzlich Aufenthaltserlaubnis
- aktueller Handelsregisterauszug bei eingetragenen Firmen (z.B. GmbH, GmbH & Co.KG, e.K.)
- Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages sowie die Anmeldung zum Handelsregister bei z.B. einer "GmbH in Gründung"
- Erlaubnisurkunde oder Handwerksrolleneintragung, wenn Tätigkeiten ausgeübt werden, für die eine Gewerbeerlaubniserforderlich ist
- Vollmacht sowie Ausweisdokument des Gewerbetreibenden und des Bevollmächtigten, wenn Sie die Gewerbeanzeige für jemand anderen erstatten
- bei ausländischen Gesellschaften ist vorheriger Kontakt (telefonisch, persönlich oder per E-Mail) empfehlenswert
Formulare
- Sie können Ihr Gewerbe persönlich oder im elektronischen Verfahren abmelden.
- Bei persönlicher Abmeldung müssen Sie den Formularvordruck GewerbeAbmeldung - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und es besteht kein Unterschriftserfordernis.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
Voraussetzungen
- Betriebsauflösung oder
- Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
- Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe schriftlich oder elektronisch abmelden.
Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und ggfls. das Registergericht weiter.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
- Über die Gewerbeanzeige wird eine Bescheinigung ausgestellt.
- Für die Bescheinigung von An- und Ummeldungen werden Gebühren erhoben *(rechtliche Grundlage siehe Box "Weiterführende Informationen")
- für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 Euro
- für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 Euro
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 Euro
- Gewerbeabmeldungen: gebührenfrei.
- Ersatzausfertigung von Bescheinigungen: 15,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Weitere Informationen
Hinweise für Mönchengladbach
*Die Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung. Hier: Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 und § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung - GewO)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Mönchengladbach