Gewerbe Abmeldung

    Gewerbeabmeldung

    Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Duisburg

    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. (§ 14 Abs. 1 GewO)

    Die Gewerbeabmeldung kann persönlich bei der Gewerbemeldestelle erfolgen. Hierzu müssen Sie zuvor einen Termin buchen: Terminbuchung Gewerbe

    Die Anschrift der zentralen Gewerbemeldestelle lautet:

    Stadt Duisburg
    Bürger- und Ordnungsamt
    Gewerbemeldestelle
    Königstr. 63-65 (Averdunkzentrum)
    47051 Duisburg

    Ebenfalls ist die Gewerbeanzeige online über das Wirtschafts-Service-Portal möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 63-65

    47051 Duisburg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeerlaubnisse und sonstige Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 63-65

    47051 Duisburg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Duisburg

    • Personalausweis oder Pass

    • Die ursprüngliche Gewerbeanmeldung (falls vorhanden)

    • Falls ein Vertreter die Abmeldung vornehmen soll, so muss er bei seiner persönlichen Vorsprache zusätzlich zum ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldebogen eine schriftliche Vollmacht des/der Gewerbetreibenden und dessen/deren Ausweiskopie/n mitbringen. Ferner muss er sich selbst ausweisen können.

    Formulare

    • Sie können Ihr Gewerbe persönlich oder im elektronischen Verfahren abmelden.
    • Bei persönlicher Abmeldung müssen Sie den Formularvordruck GewerbeAbmeldung - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und es besteht kein Unterschriftserfordernis.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle  kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).

    Voraussetzungen

    • Betriebsauflösung oder
    • Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
    • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe schriftlich oder elektronisch abmelden.

    Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.

    Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und ggfls. das Registergericht weiter.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung bzw. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Hinweise für Duisburg

    Für eine Gewerbeabmeldung werden keine Gebühren erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Duisburg

    Wie gehen Sie bei einer Abmeldung per Mail oder Post vor?

    Das Formular für die Abmeldung per Mail oder Post steht Ihnen unter dem Menüpunkt "Formulare" zum Download bereit. Es ist vollständig auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen.

    Die Kopie des Ausweisdokumentes ist beizufügen.

    Die Tätigkeit muss hierbei genauso bezeichnet werden wie bei der Anmeldung.

    Teilen Sie in diesem Fall unbedingt mit, wie Sie tagsüber für etwaige Nachfragen zu erreichen sind. Sobald alle Rückfragen geklärt sind, wird Ihnen die Abmeldebescheinigung zugesandt.

    Über die Abmeldung Ihres Gewerbes werden automatisch alle Behörde und Institutionen unterrichtet, die auch von Ihrer Anmeldung in Kenntnis gesetzt wurden.

    Eine Tätigkeit, für die eine Reisegewerbekarte erteilt wurde, wird nicht bei der Gewerbemeldestelle abgemeldet. Die Abmeldung erfolgt vielmehr beim Ordnungsamt des Wohnortes. Hierbei ist die Reisegewerbekarte zurückzugeben.

    Für Reisegewerbekarten zuständige Stelle in Duisburg:

    Stadt Duisburg, Bürger- und Ordnungsamt, Königstr. 63-65 (Averdunkzentrum), 47051 Duisburg, 4. Etage, Zimmer 410 und 411, montags, mittwochs und freitags.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Duisburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de