Gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder gewerbsmäßiger Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
Wenn Sie den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels eröffnen oder schließen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
Formulare
Hinweise für Siegen-Wittgenstein
Voraussetzungen
Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis wurde erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Siegen-Wittgenstein
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungs- oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle zuständigen Waffenbehörde erfolgen.
Fristen
Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Eröffnung oder Schließung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Siegen-Wittgenstein
Kosten
Hinweise für Siegen-Wittgenstein
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Siegen-Wittgenstein
Weitere Informationen
Hinweise für Siegen-Wittgenstein
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.09.2020