Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme

    Gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder gewerbsmäßiger Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen

    Wenn Sie den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels eröffnen oder schließen, müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

    Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 18.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Landstraße 178

    41464 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 021313000

    E-Mail: ZA14.Neuss@polizei.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss

    Voraussetzungen

    Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis wurde erteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungs- oder  der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

    Fristen

    Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Eröffnung oder Schließung erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de