Schülerbeförderung
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Schülerticket
Antragsvordrucke für das SchülerTicket sind erhältlich unter www.revg.de oder in den Schulsekretariaten.
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist im Schulsekretariat abzugeben und wird über den Schulträger an die REVG (Verkehrsträger) weitergeleitet.
Das Schülerticket wird dem Schüler unmittelbar über den Verkehrsträger zugestellt.
Schülerfahrkostenerstattung
Antragsvordrucke sind in den Schulsekretariaten erhältlich. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag wird über die Schulsekretariate an den Schulträger weitergeleitet.
Formulare
Jeder Schulträger hat in der Regel seine eigenen Formulare, die häufig auch über die Schule erhältlich sind.
Voraussetzungen
- Länge des Schulwegs
- Ggf. besonders gefährlicher Schulweg
- Ggf. Behinderung oder Krankheit (länger als 8 Wochen)
- Nächstgelegene Schule der gewählten Schulform.
Verfahrensablauf
Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich je nach Kommune oder Region und nach Fall.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Hürth
Zunächst wird in freifahrberechtigte und nicht freifahrberechtigte Schüler(innen) unterschieden.
Die Freifahrtberechtigung wird nur vom Schulamt überprüft!
Der Eigenanteil für Freifahrberechtigte beträgt monatlich 12,00 € für 12 Monate im Jahr.
Bei mehreren freifahrberechtigten Kindern einer Familie, die alle weiterführende Schulen besuchen, an welchen das SchülerTicket eingeführt ist, werden folgende Eigenanteile für zwei dieser Kinder erhoben:
- der Eigenanteil für das erste Kind beträgt monatlich 14,00 €
für 12 Monate im Jahr, - der Eigenanteil für das zweite Kind beträgt monatlich 7,00 €
für 12 Monate im Jahr, - für alle weiteren Geschwisterkinder entfällt der Eigenanteil.
Für volljährige freifahrberechtigte Schüler(innen) einer Familie beträgt
- der Eigenanteil 14,00 € für 12 Monate im Jahr,
- diese Kinder bleiben bei der Staffelung der Geschwisterkinder unberücksichtigt.
Freifahrberechtigte Schüler(innen) aus Familien, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten, fahren kostenfrei, ohne Eigenanteil. Dies muss auf dem Antrag vermerkt und vom Sozialamt bestätigt werden. Die Bestätigung kann vom Schulträger intern eingeholt werden.
Der Eigenanteil für nicht Freifahrtberechtigte beträgt zurzeit vorbehaltlich tariflicher Erhöhungen monatlich 29,00 € für 12 Monate im Schuljahr 2023/2024.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hürth
Bei Verlust der ChipKarte kann bei den Stadtwerken Hürth, Abteilung Stadtverkehr, ein kostenpflichtiger Ersatz beantragt werden. So lange keine Ersatz-Chipkarte ausgestellt wurde, muss für eine Fahrt mit dem ÖPNV ein Ticket gelöst werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021
Stichwörter
Hinweise für Hürth