Schülerbeförderung Erstattung

    Schülerbeförderung

    Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Kosten für die Schülerbeförderung erstattet werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Schule, Bildung und Sport (40)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohlweg 1

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Schule und Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Schule und Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Schülerticket

    Antragsvordrucke für das SchülerTicket sind erhältlich unter www.revg.de oder in den Schulsekretariaten.

    Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist im Schulsekretariat abzugeben und wird über den Schulträger an die REVG (Verkehrsträger) weitergeleitet.

    Das Schülerticket wird dem Schüler unmittelbar über den Verkehrsträger zugestellt.

    Schülerfahrkostenerstattung

    Antragsvordrucke sind in den Schulsekretariaten erhältlich. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag wird über die Schulsekretariate an den Schulträger weitergeleitet.

    Formulare

    Jeder Schulträger hat in der Regel seine eigenen Formulare, die häufig auch über die Schule erhältlich sind.

    Voraussetzungen

    • Länge des Schulwegs
    • Ggf. besonders gefährlicher Schulweg
    • Ggf. Behinderung oder Krankheit (länger als 8 Wochen)
    • Nächstgelegene Schule der gewählten Schulform.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    Schülerfahrkostenverordung NRW (SchfkVO NRW)

    Verfahrensablauf

    Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich je nach Kommune oder Region und nach Fall.

    Fristen

    Hinweise für Hürth

    Mindestens 6 Wochen vor Schuljahresbeginn stellt die Schülerin oder der Schüler einen entsprechenden Antrag über das Schulsekretariat der besuchten Schule.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Kommune oder Region und nach Fall.

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    Zunächst wird in freifahrberechtigte und nicht freifahrberechtigte Schüler(innen) unterschieden.
    Die Freifahrtberechtigung wird nur vom Schulamt überprüft!

    Der Eigenanteil für Freifahrberechtigte beträgt monatlich 12,00 € für 12 Monate im Jahr.

    Bei mehreren freifahrberechtigten Kindern einer Familie, die alle weiterführende Schulen besuchen, an welchen das SchülerTicket eingeführt ist, werden folgende Eigenanteile für zwei dieser Kinder erhoben:

    • der Eigenanteil für das erste Kind beträgt monatlich 14,00 €
      für 12 Monate im Jahr,
    • der Eigenanteil für das zweite Kind beträgt monatlich 7,00 €
      für 12 Monate im Jahr,
    • für alle weiteren Geschwisterkinder entfällt der Eigenanteil.

    Für volljährige freifahrberechtigte Schüler(innen) einer Familie beträgt

    • der Eigenanteil 14,00 € für 12 Monate im Jahr,
    • diese Kinder bleiben bei der Staffelung der Geschwisterkinder unberücksichtigt.

    Freifahrberechtigte Schüler(innen) aus Familien, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten, fahren kostenfrei, ohne Eigenanteil. Dies muss auf dem Antrag vermerkt und vom Sozialamt bestätigt werden. Die Bestätigung kann vom Schulträger intern eingeholt werden.

    Der Eigenanteil für nicht Freifahrtberechtigte beträgt zurzeit vorbehaltlich tariflicher Erhöhungen monatlich 29,00 € für 12 Monate im Schuljahr 2023/2024.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Bei Verlust der ChipKarte kann bei den Stadtwerken Hürth, Abteilung Stadtverkehr, ein kostenpflichtiger Ersatz beantragt werden. So lange keine Ersatz-Chipkarte ausgestellt wurde, muss für eine Fahrt mit dem ÖPNV ein Ticket gelöst werden.

    Weitere Informationen

    Fragen und Antworten zu § 97 SchulG und zur Schülerfahrkostenverordnung: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulrecht/fragen-und-antworten-zum-schulrecht/fragen-und-antworten-zu Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Schulträgern.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de