Schülerbeförderung ErstattungOnline erledigen

    Übernahme von Schülerfahrkosten

    Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Kosten für die Schülerbeförderung erstattet werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Das School&Fun-Ticket ermöglicht eine preiswerte und vor allem sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler. Diese können somit - unabhängig von Bus und Bahn -im gesamten AVV-Gebiet frei unterwegs sein.

     

    Das School&Fun-Ticket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler ist für ein ganzes Schuljahr gültig und wird, solange sich keine Änderungen der persönlichen Verhältnisse ergeben, automatisch um ein weiteres Schuljahr verlängert. Bei dem School&Fun-Ticket für Selbstzahler - ein Ticket für Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf die Übernahme der Schülerfahrkosten haben - handelt es sich ebenfalls um ein Jahresticket, welches jedoch direkt über den zuständigen Verkehrsträger zu bestellen ist.

     

    Die Stadt Düren übernimmt die notwendigen Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen, wenn der Schulweg (kürzester Fußweg) zur nächstgelegenen Schule.

      In der Primarstufe:  Grundschule (Klassen 1 - 4)

    mehr als 2,0 km 

     

    In der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums: Haupt- Real- Gesamtschule (Klassen 5-10) mehr als 3,5 km

    Gymnasium (Klassen 5 - 9 
    und seit dem Schuljahr 2012/2013 auch Klasse 10)

    mehr als 3,5 km

      

    In der Sekundarstufe II: Gesamtschule (Klassen 11 - 13) mehr als 5,0 km Gymnasium (Klassen 11 - 12) mehr als 5,0 km

    beträgt. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f35e406a5114be62cd31e8375eb10dba

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schulverwaltungs- und Sportamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 34

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-0

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag mit Nachweis der besuchten Schule
    • Falls erforderlich Atteste/Gesundheitszeugnisse des Kindes
    • Falls erforderlich ausgefüllter Fragebogen für Eltern (Selbstauskunft, Führerschein, Fahrzeug, Arbeitszeiten ggf. Atteste/Bescheinigungen).

    Formulare

    Jeder Schulträger hat in der Regel seine eigenen Formulare, die häufig auch über die Schule erhältlich sind.

    Voraussetzungen

    • Länge des Schulwegs
    • Ggf. besonders gefährlicher Schulweg
    • Ggf. Behinderung oder Krankheit (länger als 8 Wochen)
    • Nächstgelegene Schule der gewählten Schulform.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich je nach Kommune oder Region und nach Fall.

    Fristen

    Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Stellen Sie den Antrag auf Fahrkostenübernahme möglichst vor Beginn des Schuljahres beim Schulträger. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis drei Monate nach Schuljahresende gestellt wird. Eine Erstattung kann nicht beantragt werden, wenn der Schulträger oder das Verkehrsunternehmen Fahrausweise für öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung gestellt hat.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Kommune oder Region und nach Fall.

    Kosten

    Hinweise für Düren

    Der Eigenanteil für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Fahrkostenübernahme durch den Schulträger beträgt

    ab dem 01.08.2021

     

    14,00 Euro/Monat für volljährige Schülerinnen und Schüler
    14,00 Euro/Monat für das 1. minderjährige Kind einer Familie
    7,00 Euro/Monat für das 2. minderjährige Kind einer Familie (im Alter nachfolgend)


    Alle weiteren anspruchsberechtigten Kinder einer Familie unter 18 Jahren sind von Eigenanteilen befreit.

    Der Eigenanteil entfällt zudem für Schülerinnen und Schüler, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten.
    Empfänger von Leistungen nach SGB II sind von der Zahlung des Eigenanteils nicht befreit.
    (Um welche Leistungen es sich handelt, ist aus dem Bewilligungsbescheid des Sozialamtes ersichtlich.)

    Hinweise (Besonderheiten)

    In besonders begründeten Ausnahmefällen, wenn die nächstgelegene Schule außerhalb des Landes liegt oder für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang der Berufsschule eine entsprechende Beschulungsmöglichkeit im Lande fehlt sowie für arbeitslose Berufsschulpflichtige, können vom Land Schülerfahrkosten übernommen werden.

    Ohne Höchstbetragsbegrenzung, jedoch gegebenenfalls vermindert um den vom Schulträger festgesetzten Eigenanteil, werden Schülerfahrkosten übernommen für

    • Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die eine allgemeine Schule oder eine Förderschule einschließlich des Förderschulkindergartens besuchen sowie für
    • schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler im Sinne des Sozialgesetzbuches IX.

    Wenn die Beförderung mit einem Privatfahrzeug der zur Beförderung verpflichteten Eltern oder eine andere geeignete Mitfahrgelegenheit ausscheidet, kann in besonders begründeten Ausnahmefällen eine Wegstreckenentschädigung bis zur Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten für die Beförderung einer Schülerin oder eines Schülers mit einem Taxi oder Mietwagen gezahlt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Düren

    Anträge auf Übernahme von Schülerfahrkosten und nähere Informationen des Verkehrsträgers zum School&Fun-Ticket können unter "Downloads" heruntergeladen werden, sind aber auch im Schulsekretariat der jeweils besuchten städtischen Schule erhältlich. Die Anträge können sowohl in der Schule als auch beim Schulverwaltungsamt abgegeben werden.

    In folgenden Fällen werden Schülerfahrkosten nach den in der Schülerfahrkostenverordnung geregelten Anspruchsvoraussetzungen und nach Vorlage der Fahrscheine erstattet:

    - für Fahrten zum Praktikum, Berufsorientierungswoche u.ä. bis zu 25 km im Umkreis der Schule

    Anträge auf Erstattung sind im Schulsekretariat der besuchten Schule erhältlich und unter Vorlage der Fahrscheine auch dort wieder abzugeben.

    Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen zum School&Fun-Ticket an das Sekretariat Ihrer Schule.
    Beim Besuch einer städtischen Schule können Sie sich auch gerne an den Schulträger ( Schulverwaltungsamt der Stadt Düren) oder an den Verkehrsträger ( Rurtalbus GmbH) direkt wenden. Dort wird Ihnen mitgeteilt, welche Art von School&Fun-Ticket für Ihr Kind in Frage kommt und somit eine Fahrkostenübernahme durch den Schulträger möglich ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de