Schülerbeförderung Erstattung

    Schülerfahrkosten

    Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Kosten für die Schülerbeförderung erstattet werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Auf Grundlage der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) übernimmt der Kreis Wesel als Schulträger für anspruchsberechtigte Schüler/innen, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen und grundsätzlich nur auf Antrag, die Kosten für das DeutschlandTicket an folgenden Schulen:

    Berufskollegs
    • Berufskolleg Wesel
    • Berufskolleg Dinslaken
    • Hermann-Gmeiner-Berufskolleg Moers/Kamp-Lintfort
    • Mercator Berufskolleg Moers
    • Berufskolleg für Technik Moers
    Förderschulen

    Für die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen

    • Bönninghardt-Schule Alpen
    • Schule am Ring Wesel
    • Waldschule Hünxe
    • Hilda-Heinemann-Schule Moers
    • Erich Kästner-Schule Moers
    • Erich-Kästner-Schule Wesel

    hat der Kreis Wesel einen Schülerspezialverkehr eingerichtet.

    Die Mitteilung der zu befördernden Schüler/innen der Förderschulen erfolgt über die Schule an den Schulträger. In der Regel ist es nicht erforderlich, dass die Eltern der Schüler/innen einen Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten für die Mitfahrt im Schülerspezialverkehr stellen.

    Für die Schüler/innen der Förderschulen

    • Janusz-Korczak-Schule Voerde
    • Schule am Niederrhein Kamp-Lintfort

    besteht nach Prüfung des Fahrkostenanspruchs durch den Schulträger die Möglichkeit der Beförderung im Schülerspezialverkehr oder die Nutzung eines DeutschlandTicket.

    Für die Beantragung einer Kostenübernahme bei Besuch einer Bezirksfachklasse wird ein Grundantrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten benötigt. Formulare erhalten Sie im Schulsekretariat oder unter www.kreis-wesel.de. Die Unterlagen sind vollständig und leserlich auszufüllen und im Schulsekretariat der besuchten Schule abzugeben.

    Ansprechpersonen

    Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das jeweilige Schulbüro oder die zuständigen Sachbearbeiter/innen im Fachdienst Schulen und Regionale Schulberatung.

    Infos zum DeutschlandTicket, den Abobedingungen oder den Beförderungsrichtlinien erhalten Sie beim VRR oder der NIAG:

    • Abo-Hotline: 0800-2051122
    • Email: Abo-Team@niag-online.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8a4709575b030aece4f7e5cac906ac39

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Schülerfahrkosten

    Formulare

    Jeder Schulträger hat in der Regel seine eigenen Formulare, die häufig auch über die Schule erhältlich sind.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wesel

    Eigenanteil

    Da das DeutschlandTicket auch für Freizeitfahrten genutzt werden kann, ist der Schulträger berechtigt, einen Eigenanteil für die Fahrkarte festzusetzen. Der Eigenanteil wird vom Verkehrsunternehmen (NIAG) eingezogen.
    Der von den Erziehungsberechtigten/volljährigen Schüler(n)/innen zu übernehmende monatliche Eigenanteil beträgt derzeit:

    • Für das 1. Kind sowie für volljährige Schülerinnen und Schüler 14,00 Euro
    • Für das 2. Kind 7,00 Euro
    • Ab dem 3. Kind 0,00 Euro
    • Für Schülerinnen und Schüler, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, entfällt der Eigenanteil. Der Leistungsbezug ist durch einen aktuellen Bescheid nachzuweisen.
    Voraussetzungen
    Entfernung zur Schule

    Die Schülerfahrkosten werden übernommen, wenn der einfache Fußweg von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule für die Schülerinnen und Schüler

    • der Primarstufe (Klassen 1 bis 4 an Grundschulen) sowie der entsprechenden Klassen der Förderschulen mehr als 2 km
    • der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mit achtjährigem Bildungsgang mehr als 3,5 km
    • der Sekundarstufe II mehr als 5 km

    beträgt.

    Gesundheitliche Gründe

    Unabhängig von der Entfernung kann ein Anspruch aus gesundheitlichen Gründen bestehen. Dem Antrag ist in diesem Fall ein ausführliches ärztliches Attest beizufügen, aus dem eindeutig erkennbar ist:

    • Umfang der Krankheit oder Behinderung
    • Dauer der Krankheit oder Behinderung
    • Die Benutzung eines Verkehrsmittels ist zwingend geboten
    Schulweg

    Darüber hinaus kann ein Anspruch bestehen, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder ungeeignet im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich je nach Kommune oder Region und nach Fall.

    Fristen

    Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Stellen Sie den Antrag auf Fahrkostenübernahme möglichst vor Beginn des Schuljahres beim Schulträger. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis drei Monate nach Schuljahresende gestellt wird. Eine Erstattung kann nicht beantragt werden, wenn der Schulträger oder das Verkehrsunternehmen Fahrausweise für öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung gestellt hat.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Kommune oder Region und nach Fall.

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • Eigenanteil für das 1. Kind: 14,00€
    • Eigenanteil für das 2. Kind: 7,00€
    • ab dem 3. Kind: 0,00€
    • Eigenanteil für volljährige Schülerinnen und Schüler: 14,00€
    • Für Schülerinnen und Schüler, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) beziehen.: 0,00€
    • Für Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.: 0,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    In besonders begründeten Ausnahmefällen, wenn die nächstgelegene Schule außerhalb des Landes liegt oder für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang der Berufsschule eine entsprechende Beschulungsmöglichkeit im Lande fehlt sowie für arbeitslose Berufsschulpflichtige, können vom Land Schülerfahrkosten übernommen werden.

    Ohne Höchstbetragsbegrenzung, jedoch gegebenenfalls vermindert um den vom Schulträger festgesetzten Eigenanteil, werden Schülerfahrkosten übernommen für

    • Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die eine allgemeine Schule oder eine Förderschule einschließlich des Förderschulkindergartens besuchen sowie für
    • schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler im Sinne des Sozialgesetzbuches IX.

    Wenn die Beförderung mit einem Privatfahrzeug der zur Beförderung verpflichteten Eltern oder eine andere geeignete Mitfahrgelegenheit ausscheidet, kann in besonders begründeten Ausnahmefällen eine Wegstreckenentschädigung bis zur Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten für die Beförderung einer Schülerin oder eines Schülers mit einem Taxi oder Mietwagen gezahlt werden.

    Weitere Informationen

    Fragen und Antworten zu § 97 SchulG und zur Schülerfahrkostenverordnung: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulrecht/fragen-und-antworten-zum-schulrecht/fragen-und-antworten-zu Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Schulträgern.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de