Einstiegsgeld BewilligungOnline erledigen

    Einstiegsgeld beantragen

    Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Sie sich selbstständig machen wollen oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einstiegsgeld erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Alfter

    Die Sozialplattform umfasst folgende Leistungsbereiche:

    Arbeitslosigkeit & Arbeitssuche: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein; Arbeitsgelegenheiten; Arbeitslosengeld; Ausgleichsabgabe in Fällen von Schwerbehinderung; Bürgergeld; Eingliederung von Langzeitarbeitslosen; Eingliederung von Selbstständigen; Einstiegsgeld; Ermäßigtes Nahverkehrsticket; Förderung aus dem Vermittlungsbudget; Förderung schwer zu erreichender junger Menschen; Freie Förderung; Kommunale Eingliederungsleistungen; Pass für Geringverdienende; Teilhabe am Arbeitsmarkt

    Sozialhilfe & Grundsicherung: Einmalige Bedarfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Bildung und Teilhabe

    Wohnen: Wohngeld; Wohnberechtigungsschein; Übernahme von Mietrückständen

    Schule, Studium, Ausbildung: Berufsausbildungförderung (BAföG); Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

    Leistungen für Familien: Kindergeld; Kinderzuschlag; Bildung und Teilhabe; Familienpass

    Migration & Asyl: Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    Sozialleistungsfinder: Der Sozialleistungsfinder gibt Ihnen eine Übersicht über Sozialleistungen für die Sie anspruchsberechtigt sein könnten. Der Finder dient lediglich zu Orientierung und ist nicht rechtsverbindlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_64691138541cef9e5efe50c3a9bb2a71

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 08.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fürstenwall 25

    40219 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:

    • Antrag auf Förderung
    • Lebenslauf, gegebenenfalls einschließlich nötiger Befähigungsnachweise
    • aussagekräftige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Unternehmenskonzept/Businessplan)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
    • Umsatz und Rentabilitätsvorschau (erwarteter Umsatz und Kosten) für die nächsten 3 Jahre
    • gegebenenfalls Stellungnahme einer externen dritten Partei oder einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit Ihres Unternehmens
      • fachkundige Stellen sind: Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Gründerinitiativen
    • Nachweis, dass Sie selbstständig sind, zum Beispiel durch Ihre Gewerbeanmeldung, der Anzeige beim Finanzamt oder der Bestätigung über den Wechsel eines Nebengewerbes in ein Hauptgewerbe
    • gegebenenfalls weitere Nachweise zum Beispiel zu Ihrer
      • Unfallversicherung oder
      • Geschäftshaftpflicht oder
      • Eintragung in die Handwerksrolle

    Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung:

    • Antrag auf Förderung
    • Kopie Ihres Arbeitsvertrags

    Formulare

    Hinweise für Alfter

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten vor Aufnahme Ihrer neuen Tätigkeit Bürgergeld. Arbeitslosigkeit ist dabei keine Voraussetzung.
    • Sie müssen den Antrag vor der tatsächlichen Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei Ihrem Jobcenter stellen.
    • Ihre neue Selbstständigkeit oder Ihre neue Beschäftigung ist dafür geeignet, dass Sie perspektivisch Ihre Hilfebedürftigkeit überwinden.
    • Das Einstiegsgeld ist für Ihre Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich.
    • Ihre Erwerbstätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
    • Zusätzliche Voraussetzungen bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:
    • positive Bewertung des Jobcenters über
      • Ihre persönliche Eignung,
    • die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer selbstständigen Tätigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alfter

    Verfahrensablauf

    Um das Einstiegsgeld zu erhalten, sollten Sie zunächst ein Beratungsgespräch in Ihrem zuständigen Jobcenter vereinbaren:

    • Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
    • Im Falle einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können Sie den Antrag auf Einstiegsgeld auch online stellen.
    • Die Integrationsfachkraft nimmt Ihre Daten auf und prüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
    • Die Beraterin oder der Berater trifft auf dieser Grundlage eine Ermessensentscheidung.
    • Sie erhalten per Post oder online einen Bescheid mit der Bewilligung oder einer Ablehnung Ihres Antrags.
    • Wird Ihr Antrag bewilligt, überweist Ihnen das Jobcenter den Betrag monatlich im Voraus auf Ihr Konto.

    Fristen

    Sie dürfen Ihre Erwerbstätigkeit noch nicht begonnen haben, wenn Sie Einstiegsgeld beantragen. Das gilt sowohl für die Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als auch für Ihre selbständige Tätigkeit.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Alfter

    Kosten

    Hinweise für Alfter

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alfter

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alfter

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Alfter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de