Einstiegsgeld beantragen
Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Sie sich selbstständig machen wollen oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einstiegsgeld erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Das Jobcenter Kreis Kleve unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Tätigkeit mit dem Einstiegsgeld.
Ziel der Förderung ist es, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden und potenzielle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Das Einstiegsgeld wird, sofern die Erwerbstätigkeit für diesen Zeitraum besteht, für höchstens 24 Monate erbracht. Dauer und Höhe der Förderung werden dabei individuell berechnet. Der Antrag auf Einstiegsgeld ist vor Arbeitsaufnahme beispielweise über den rechts aufgeführten Online-Antrag zu stellen. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:
- Antrag auf Förderung
- Lebenslauf, gegebenenfalls einschließlich nötiger Befähigungsnachweise
- aussagekräftige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Unternehmenskonzept/Businessplan)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz und Rentabilitätsvorschau (erwarteter Umsatz und Kosten) für die nächsten 3 Jahre
- gegebenenfalls Stellungnahme einer externen dritten Partei oder einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit Ihres Unternehmens
- fachkundige Stellen sind: Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Gründerinitiativen
- Nachweis, dass Sie selbstständig sind, zum Beispiel durch Ihre Gewerbeanmeldung, der Anzeige beim Finanzamt oder der Bestätigung über den Wechsel eines Nebengewerbes in ein Hauptgewerbe
- gegebenenfalls weitere Nachweise zum Beispiel zu Ihrer
- Unfallversicherung oder
- Geschäftshaftpflicht oder
- Eintragung in die Handwerksrolle
Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung:
- Antrag auf Förderung
- Kopie Ihres Arbeitsvertrags
Formulare
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
- Sie erhalten vor Aufnahme Ihrer neuen Tätigkeit Bürgergeld. Arbeitslosigkeit ist dabei keine Voraussetzung.
- Sie müssen den Antrag vor der tatsächlichen Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei Ihrem Jobcenter stellen.
- Ihre neue Selbstständigkeit oder Ihre neue Beschäftigung ist dafür geeignet, dass Sie perspektivisch Ihre Hilfebedürftigkeit überwinden.
- Das Einstiegsgeld ist für Ihre Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich.
- Ihre Erwerbstätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Zusätzliche Voraussetzungen bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:
- positive Bewertung des Jobcenters über
- Ihre persönliche Eignung,
- die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer selbstständigen Tätigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kleve
Verfahrensablauf
Um das Einstiegsgeld zu erhalten, sollten Sie zunächst ein Beratungsgespräch in Ihrem zuständigen Jobcenter vereinbaren:
- Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
- Im Falle einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können Sie den Antrag auf Einstiegsgeld auch online stellen.
- Die Integrationsfachkraft nimmt Ihre Daten auf und prüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
- Die Beraterin oder der Berater trifft auf dieser Grundlage eine Ermessensentscheidung.
- Sie erhalten per Post oder online einen Bescheid mit der Bewilligung oder einer Ablehnung Ihres Antrags.
- Wird Ihr Antrag bewilligt, überweist Ihnen das Jobcenter den Betrag monatlich im Voraus auf Ihr Konto.
Fristen
Sie dürfen Ihre Erwerbstätigkeit noch nicht begonnen haben, wenn Sie Einstiegsgeld beantragen. Das gilt sowohl für die Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als auch für Ihre selbständige Tätigkeit.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kleve
Kosten
Hinweise für Kleve
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kleve
Weitere Informationen
Hinweise für Kleve
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 31.07.2023